Bei der nachlässigen Implementierung der Software, die der Steuerung eines Lagersystems dienen soll, wurden vorhandene Daten aus dem Altsystem falsch übernommen. Das hatte zur Folge, dass aktuelle Änderungen von Warenbeständen nicht berücksichtigt wurden. Daraus resultierte ein hoher Personalaufwand, da alle Waren manuell gezählt werden mussten. Der entstandene Vermögensschaden belief sich auf 45.000 Euro. Bei solchen Ereignissen springt ebenfalls die IT-Haftpflicht ein und schützt Sie vor den finanziellen und rechtlichen Folgen.