Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn einem Dritten ein finanzieller Nachteil entsteht, ohne dass zuvor eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Gerade bei beratenden, verwaltenden, gutachterlichen oder vermittelnden Tätigkeiten können bereits kleine Fehler hohe Schadenersatzforderungen auslösen.
Die Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Versicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg greift im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen beispielsweise bei fahrlässigen beruflichen Pflichtverletzungen. AXA prüft dabei zunächst, ob und in welcher Höhe eine gesetzliche Haftung besteht. Berechtigte Ansprüche können übernommen, unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.
Falls erforderlich, umfasst die Abwehr auch die Führung und Kostenübernahme eines entsprechenden Prozesses.