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AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Ihre Möglichkeit, Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten

Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes bietet Ihnen der Gesetzgeber interessante und ansprechende Möglichkeiten der Mitarbeitergewinnung und langfristigen Mitarbeiterbindung an Ihr Unternehmen.
Zur besseren Veranschaulichung möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht geben, welche Regelungen das Betriebsrentenstärkungsgesetz umfasst. Hierzu gehören beispielsweise

  • ein 15- prozentiger Zuschuss durch den Arbeitgeber ab 2019 sowie weitere Verbesserungen
  • unterschiedliche Handlungsfelder
  • ein Förderbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
  • die Riester Förderung
  • eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über den Tarifvertrag

und vieles mehr.

Nähere Informationen hierzu gibt Ihnen die AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth jederzeit gern. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir sind für Sie da und beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend.

Adäquate Versorgung neuer Mitarbeiter und bereits beschäftigter
Mitarbeiter durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Durch das Inkrafttreten des vollständig geänderten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 01.01.2018 konnte ein enorm wichtiger Meilenstein geschaffen werden, der es Ihnen als Unternehmer ermöglicht, im Rahmen der Mitarbeitergewinnung und Bindung des vorhandenen Personals nahezu revolutionär zu agieren.
Mit den neu geschaffenen Optionsmöglichkeiten ist es nunmehr realisierbar, dem demografischen Wandel mit seinen Auswirkungen auf die Arbeitswelt (Fachkräftemangel etc.) ein Stück weit entgegenzuwirken.
Der eine oder andere unter Ihnen wird sich nunmehr die Frage stellen, inwiefern das Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Einfluss nehmen kann.
Dies möchte Ihnen die AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth im nachfolgendem Textbeitrag etwas näherbringen – wir erläutern kurz die wichtigsten und interessantesten Infos und Änderungen, die das neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz mit sich bringt.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kompakt erklärt

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll nicht allein darauf abzielen, die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nachhaltig zu stärken, sondern auch durch die Erhöhung der Fördermaßnahmen, die mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einhergehen, die Verbreitung in kleineren sowie mittleren Unternehmen zu erhöhen, da insbesondere diese Unternehmensstrukturen es im Vergleich zu Großkonzernen in der Regel besonders schwer haben, adäquate Mitarbeiter zu finden und diese auch entsprechend langfristig zu binden.
Darüber hinaus soll ein Anreiz für Beschäftigte mit geringerem Einkommen geschaffen werden, dass auch dieser Mitarbeiterkreis Eigenvorsorge betreiben kann, da das Rentenniveau aufgrund des demografischen Wandels ebenfalls einer stetigen Absenkung unterworfen ist.
Auf diese Weise wird eine Erhaltung des Lebensstandards im wohlverdienten Ruhestand allein durch die gesetzliche Rente immer unwahrscheinlicher.
Durch das neu eingeführte Gesetz wird allen Arbeitgebern, sowie Unternehmern durch den Gesetzgeber ein optimales Instrument an die Hand gegeben, um mithilfe einer attraktiven betrieblichen Altersvorsorge potentielle neue geeignete Mitarbeiter einfacher zu gewinnen und bzw. oder diese noch intensiver und enger sowie längerfristig an das Unternehmen zu binden. Zwischenzeitlich wurden sogar diverse Umfragen durchgeführt, die nahelegen, dass eine betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als exzellentes Personalinstrument angenommen wird. Denn: Wenn sich der Chef ebenfalls um die Rente kümmert, kann dieser nicht „schlecht“ sein. So der Gedanke vieler Arbeitnehmer. Wenn Sie Fragen hierzu haben, oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth.

Veränderungen, die mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 einhergingen

Selbstverständlich gab es auch vor der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – es wurden jedoch Verbesserungen vorgenommen.
Grundsätzlich wird durch das neue Gesetz der positive Nutzen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) weiter hervorgehoben.
Das Angebot für Ihre künftigen Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge, eine sog. Betriebsrente, sicherzustellen, ist eine ideale Maßnahme, Ihre künftigen Mitarbeiter auch längerfristig an sich zu binden. In allen Branchen des hat sich das Anbieten einer adäquaten betrieblichen Altersvorsorge als ideales Mittel zur Gewinnung sowie gerade auch längerfristigen Bindung der Mitarbeiter an Sie, als Arbeitgeber durchgesetzt.
Es entsteht somit eine „Win-Win“ Situation für beide Vertragsparteien – also ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Die „ehemalige Welt“ der betrieblichen Altersvorsorge ab 2018 sah vor, dass

  • sämtliche Wege der Durchführung sowie Möglichkeiten der Förderung weiter genutzt werden können
  • Verträge, die bereits existieren, bleiben bestehen und können unverändert fortgeführt werden

Durch den Tarifvertrag geregelte betrieblichen Altersvorsorgen mit den aktuellen Rahmenbedingungen ab 2018 sind als arbeitnehmer- sowie arbeitgeberfreundliches „Sozialpartnermodell“ anzusehen.
Fasst man diese beiden Modellvarianten als ein Paket, ergibt sich hieraus die Ergänzung sowie Optimierung der beiden „bAV-Welten“ ab der Gesetzänderung im Jahr 2018. Unser Expertenteam der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth erläutert Ihnen hierzu alle notwendigen Einzelheiten im Detail und berät Sie vollumfänglich.

Verbesserung im Rahmen einer Direktversicherung

  • seitens des Arbeitgebers besteht eine Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 15 %, wenn der Arbeitgeber im Zuge der Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter an den Sozialabgaben spart; diese Regelung gilt jedoch nur für die Neuverträge, die ab dem Jahr 2019 abgeschlossen wurden – für Altverträge gilt die Regelung erst ab dem Jahr 2022
  • Erhöhung des steuerfreien Rahmens der Förderung für die Beiträge, welche im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG geleistet werden
  • Einführung eines bAV-Förderbetrag für Arbeitgeber; das heißt, neue Entlastungen bei Steuern für Arbeitgeber, welche zum Aufbau einer vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter bis zu einem monatlichen Gehalt von höchstens 2.200 Euro beitragen
  • staatliche Förderung für vollständige Kalenderjahre auch ohne Entgeltbezug, z.B. bei Wahrnehmung von Elternzeit, Nutzung einer Pflegeauszeit oder eines Sabbatjahres sowie einer bei Entsendung ins Ausland wird im Rahmen der Nachdotierung gewährt
  • die Anwendung der sogenannten Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wird interessanter ausgestaltet
  • staatliche Förderung beim Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen wird deutlich durch die Regelungen bei Abfindungen verbessert

Wichtig: Diese Verbesserungen treffen jedoch nicht ausschließlich im Rahmen der Direktversicherung, sondern auch auf die Pensionskasse und den Pensionsfonds zu!

Universelle Anwendbarkeit für alle Durchführungswege der bAV – eine Übersicht

  • Gelegenheit zur Anwendung der sog. Opting-out-Modelle, welche durch den Gesetzgeber mit den „Optionssystemen“ eingeführt wurden
  • zur späteren Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter oder bei eintretender Erwerbsminderung erfolgte die Festlegung eines neuen Freibetrages

Weitere neue Regelungen für die tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersversorgung – einige Beispiele

  • Einführung eines interessanten, für beide Seiten vorteilhaftes „Sozialpartnermodell“
  • weitere Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge mit Tarifvertrag zu vereinbaren, ist durch das neue „Sozialpartnermodell“ geboten worden
  • Einführung besonderer Rahmenbedingungen, die in diesem Falle zu beachten und einzuhalten sind

Terminvereinbarung – die AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth freut sich auf Ihren Besuch

Der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge erfordert in der Regel eine ausführliche Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Aus diesem Grund bieten wir verschiedene Möglichkeiten der Absicherung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetzes an, die wir Ihnen im persönlichen Gespräch gern erläutern. Vereinbaren Sie daher unverbindlich einen persönlichen Termin mit der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth. Sie erreichen uns sowohl telefonisch während der Öffnungszeiten als auch jederzeit über unsere E-Mailadresse agentur.wessel@axa.de.
Wir freuen uns, Sie kennenlernen zu dürfen!
Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth

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