AXA Fürth Wessel & Kollegen oHG | Drohnenversicherung

AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth Drohnenversicherung

AXA Fürth Wessel & Kollegen oHG | Drohnenversicherung

Warum ist eine Drohnenversicherung der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth sinnvoll?

Drohnen sind inzwischen weder aus der Freizeit noch aus dem gewerblichen Bereich wegzudenken. In der Fotografie, der Filmindustrie, im Baugewerbe und im Dienstleistungsbereich gewinnen sie zunehmend an Bedeutung. Drohnen sind mit hochauflösenden Kameras versehen und eine komfortable, gewinnbringende Anwendung für unsere mediale Welt. Diese technologische Errungenschaft sollte demzufolge gut geschützt und abgesichert werden. Mit der Drohnenversicherung Ihrer AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind Sie gegen Schäden an Ihrer Drohne, sowie Folgeschäden an Personen oder Sachgegenständen solide abgesichert.

Flugdrohnen, Copter und Multicopter werden immer beliebter

Nicht nur für Bilder und Videoaufnahmen werden sie genutzt, sie sollen in Zukunft sogar Pakete an Privathaushalte und Unternehmen ausliefern. In diesem Jahr werden die Verkaufszahlen von Drohnen für den deutschen Luftraum auf rund 600.000 Stück geschätzt. Das ist ein Ergebnis der Deutschen Flugsicherung. Mit einer Drohnenversicherung fliegen Sie unbeschwert und sorglos. Unsere Drohnenversicherung bietet Ihnen eine Haftpflichtversicherung mit etlichen Vorteilen:

  • Sicherer Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls
  • Als günstiger Haftpflichtzusatz oder als maßgeschneiderte Einzelpolice

Wir von der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth möchten auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen. Sprechen Sie uns an - wir finden den optimalen Versicherungsschutz für Sie, Ihr Unternehmen und Ihren “Flugbegleiter”. 

Startbereit zum Drohnenflug mit der Drohnenversicherung von AXA

Wägen Sie noch ab, ob Sie eine Drohnenversicherung benötigen? Wir zeigen Ihnen die Vorteile auf und verhelfen Ihnen zur Entscheidung. Die Versicherung von Drohnen stellt eine Pflicht dar. Es werden stetig mehr Drohnen aufsteigen. Umso größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen. Schon seit dem 01.10.2017 gelten neue Regelungen und Bestimmungen bezüglich der Drohnen-Verordnung. Diese Reglementierungen schafften mehr Klarheit über den Umgang mit dieser Zukunftstechnologie sowie über den Versicherungsschutz. 

Der Inhalt der neuen Drohnen-Verordnung

  • Kennzeichnungspflicht
    Eine Drohne ab 0,25 kg muss mit einer Plakette inklusive der Adressdaten des Besitzers versehen werden.
  • Kenntnisnachweis
    Bei der Nutzung einer Drohne ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Erlaubnispflicht
    Ab einem Gewicht von 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
  • Ab 100 Meter Flughöhe
    In dieser Höhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde.
  • Flugverbote
    Über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen darf die Drohne nicht geflogen werden. 

Die Drohnen-Verordnung macht deutlich, dass professionelle Drohnen kein Spielzeug sind und demzufolge strengen Richtlinien unterstehen. Hier wird deutlich, wie wichtig eine Drohnenversicherung ist und welchen Nutzen Sie Ihnen bringt. Die AXA arbeitet vorausschauend und kompetent und bieten Ihnen diesbezüglich individuelle Versicherungslösungen sowie fachkundige Beratungen an.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Eine Pflicht über die Haftpflichtversicherung von unbemannten Flugobjekten besteht bereits seit einiger Zeit. Das ist vielen Menschen zwar nicht bewusst, jedoch schützt Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe. Demzufolge ist es anzuraten, den eigenen Versicherungsschutz vor dem ersten Drohnenstart eingehend zu prüfen.

Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen bieten nur dann einen Versicherungsschutz, wenn es sich bei der Drohne um ein reines Spielzeug handelt. Allerdings ist bis jetzt noch nicht ausreichend geklärt, welche Flugobjekte noch als Spielzeug gelten können und welche nicht. Die gewerbliche Nutzung einer Drohne ist häufig gar nicht versicherbar. AXA gehört zu den wenigen Versicherungsgesellschaften, die sowohl privaten als auch gewerblichen Drohnenpiloten eine zeitgemäße und attraktive Versicherungslösung anbieten kann.

Unsere Drohnenversicherung sichert Sie und Ihr Flugobjekt solide ab. Lassen Sie sich hierzu kostenlos von unserem freundlichen Team der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth beraten. Mit einer optimalen Versicherung können Sie jeden Flug unbeschwerter und sorgloser genießen. 

Weitere wichtige Informationen zum Einsatz von Drohnen

Darauf sollte jeder Drohnenpilot achten:

  • Wie hoch dürfen die Drohnen fliegen?
  • Und ist eine Drohnenversicherung für mich und meine Drohne überhaupt nötig?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in unserem Video (Link) (Dauer des Videos 0:55 Minuten).

Welche Drohnenversicherung bietet Ihnen den bestmöglichen Schutz?

Für private Drohnenpiloten: Privathaftpflichtversicherung

  • Geeignet für privat genutzte Drohnen bis 5 kg. 
  • Pauschaler Versicherungsschutz bis zu 20 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Weltweite Gültigkeit.
  • Die Drohnenversicherung ist Bestandteil der Grunddeckung unserer privaten Haftpflichtversicherung.

Für gewerbliche Drohnenpiloten: Betriebshaftpflichtversicherung

  • Geeignet für gewerblich genutzte Drohnen bis 5 kg.
  • Pauschaler Versicherungsschutz bis zu 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Beschränkung auf die Länder der EU.
  • Diese Drohnenversicherung lässt sich als preiswerter Zusatz zur Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. 

Weitere Zusatzinformationen zu unseren Versicherungen für Drohnen, Copter und Multicopter

Der Abschluss einer Drohnenversicherung ist nicht nur beim Einsatz von Drohnen anzuraten, sondern auch bei diversen anderen unbemannten Flugobjekten. Copter, Multicopter und auch Quadrocopter sollten ebenfalls abgesichert werden. Wir von der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth geben Ihnen gerne weitere, detailliertere Informationen zu diesem wichtigen Versicherungsschutz.

Jeder Drohnenpilot oder Besitzer eines solchen Flugkörpers, sollte sich vergewissern, ob Drohnenflüge Teil der Haftpflichtversicherung sind und ob die Deckungssumme ausreichend hoch gewährt wurde. Besonders außerhalb von Modellflugplätzen können Kollisionen oder Abstürze erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Darüber hinaus ist ein umfassender Versicherungsschutz für die gewerbliche Nutzung elementar.

Auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes finden Sie eine Liste der ersten behördlich zugelassenen Ortschaften und Stellen, die für die Piloten von unbemannten Fluggeräten über 2,0 kg Gewicht die gesetzlich geforderten Kenntnisse prüfen und entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Erst diese Bescheinigung befähigt Sie zur zugelassenen Steuerung einer Drohne. 

Lassen Sie sich beraten – wir helfen Ihnen gern weiter

Ihr bestmöglicher Versicherungsschutz ist uns wichtig. Aus diesem Grund möchten wir Sie ausreichend über diverse Versicherungslösungen informieren und beraten. Die AXA ist eine etablierte Versicherungsmarke und kennt die Bedürfnisse ihrer Kunden. Ebenso informieren wir unsere Mitarbeiter stets über rechtliche sowie versicherungstechnische Veränderungen. Profitieren Sie von unserem Know-How!

Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth stellt Ihnen fachmännische Beratung, einen freundlichen Service, kompetente Ansprechpartner sowie lukrative Versicherungslösungen zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und überzeugen Sie sich selbst. Wir sind über die Beratersuche, telefonisch sowie per E-Mail gerne für Sie da. Sie haben gerade den Informationstext zur Drohnenversicherung gelesen.

Kontaktieren Sie uns

AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG

Erlanger Straße 42 A
90765 Fürth
0911 65053740
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Die Drohnenversicherung von AXA

Laden Sie sich den Produktflyer zu unserer Haftpflichtversicherung für Drohnen herunter und informieren Sie sich.

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