Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Optimale Absicherung gegen die drohende Versorgungslücke

Jeder von Ihnen, der mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten - insbesondere der Einstellung von Personal - vertraut ist, wird wissen, wie schwer es in der heutigen Zeit geworden ist, qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Die Gründe hierfür sind sehr vielseitig – ein Hauptgrund jedoch stellt der immer fortschreitende demografische Wandel dar.
Ein akkurates Mittel dem Fachkräftemangel ein Stück entgegenzuwirken, stellt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) dar.
Mit dieser Möglichkeit bieten Sie Ihrem Personal ein schlagendes Argument, sich für Ihren Betrieb zu entscheiden. Die AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth informiert Sie zu den wichtigsten Punkten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Versorgungslücke – Was bedeutet der Begriff?

Viele von Ihnen werden sicherlich schon einmal den Begriff „Versorgungslücke“ gehört haben. In der heutigen Medienlandschaft ist dieser gar nicht mehr wegzudenken. Doch was versteht man überhaupt unter einer Versorgungslücke?
Wir geben Ihnen gern die Antwort: Die Versorgungslücke beschreibt die Einkommenslücke, die zwischen dem letzten Nettoverdienst und der Nettorentenzahlung entsteht. Aufgrund der reduzierten Rentenhöhe wird es Ihnen im Alter nicht mehr möglich sein, den gleichen Lebensstandard aufrechterhalten zu können wie zu Berufszeiten.
Daher gilt es, die Versorgungslücke nach Möglichkeit frühzeitig mit entsprechenden Vorsorgelösungen zu bekämpfen, um auch im Rentenalter nicht verzichten zu müssen – eine ideale Möglichkeit bietet sich beispielsweise mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth an.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) – vier Wege des Zugangs

Der Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist auf vier verschiedene Weisen möglich, welche alle unterschiedliche Vorteile mit sich bringen. Diese möchten wir Ihnen in den nachfolgenden Abschnitten vorstellen, nachdem wir Ihnen die wichtigste Grundlage der bAV nähergebracht haben.
Die rechtliche Grundlage für die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge stellt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) dar, welches im Jahr 2018 grundlegend zum Vorteil von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geändert wurde.
Unter anderem regelt das BRSG die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die verpflichtende Teilnahme des Arbeitgebers an der bAV – das bedeutet, der Mitarbeiter darf, sofern der Beitrag zur bAV von seinem Gehalt abgezogen wird, nicht allein für sein Alter vorsorgen.
Wünscht der Arbeitnehmer diese Variante der Altersvorsorge, handelt es sich um die sogenannte Entgeltumwandlung. Durch diese sparen Sie sowohl als Arbeitgeber als auch Ihr Mitarbeiter gleichermaßen Sozialabgaben, da die Beiträge unmittelbar aus dem laufenden Bruttoeinkommen gezahlt werden und somit das zu versteuernde Einkommen, aus denen sich die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge berechnet, sinkt.  
Nachfolgend stellen wir Ihnen die vier Arten der betrieblichen Altersvorsorge genauer vor. Weitere Fragen und Anliegen erläutert Ihnen selbstverständlich die AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth – sprechen Sie uns im Bedarfsfall gern an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Die Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die mit Abstand am häufigsten gewählte Zugangsmöglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Bei dieser schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab. Die hieraus fälligen Beiträge können anschließend durch Sie als Arbeitgeber erfolgen oder mittels der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert werden. Wichtig bei der Arbeitnehmerfinanzierung: Sie müssen trotz der Eigenbeiträge des Arbeitnehmers eine Bonuszahlung von 15 Prozent leisten.
Für Ihre Angestellten bietet diese Form der betrieblichen Altersvorsorge den Vorteil, dass die Hinterbliebenen ein unmittelbares Bezugsrecht erhalten – beim Versterben des Mitarbeiters werden die Versicherungsleistungen demnach an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Da es keinerlei Zwischeninstanzen bei der Abwicklung gibt, ist es auch aus Sicht des Mitarbeiters unproblematisch, sollte das Unternehmen insolvent gehen oder sonstige Zahlungsschwierigkeiten aufweisen.
Doch auch als Arbeitgeber ergeben sich eine Reihe von Vorteilen. So

  • müssen Sie im Rahmen der 4-Prozent-Grenze keine Sozialabgaben für den Mitarbeiter entrichten, ferner sparen Sie die Sozialabgaben auf den umgewandelten Teil des Gehalts
  • sparen Sie Verwaltungskosten und -aufwand, da die Versicherung direkt auf den Mitarbeiter abgeschlossen wird; bis auf die Beiträge haben Sie keinerlei Bezug zur Versicherungsgesellschaft
  • lassen sich die Beiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen
  • erlischt die Pflicht zur Beitragszahlung, sofern der Mitarbeiter vorzeitig ausscheidet; die Beiträge werden anstelle dessen weiterhin vom Arbeitnehmer und eventuell dessen neuen Arbeitgeber getragen

Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse stellt eine Kombination aus Beiträgen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nebst ergänzender staatlicher Förderung dar.
Aufgrund der umfangreichen Ausgestaltungsmöglichkeit im Rahmen der Unterstützungskasse profitieren besonders Führungskräfte und leitende Angestellte von dieser Form der bAV.
Sie haben so die Möglichkeit, auch den besserverdienenden Mitarbeiterkreis adäquat abzusichern, indem Sie mit der Unterstützungskasse große Versorgungslücken ebenso effektiv schließen können, wie kleinere.
Die Beitragszahlung erfolgt ähnlich wie die der Direktversicherung – entweder zahlen Sie als Arbeitgeber den vollen monatlichen Beitrag in die Kasse oder nutzen das System der Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Monatsgehalts Ihres Angestellten für die Beiträge genutzt, Sie zahlen ebenfalls lediglich den verpflichtenden Zuschuss in Höhe von 15 Prozent.
Der Arbeitnehmer profitiert bei der Unterstützungskasse vor allem von den staatlichen Prämien, die jedes Jahr in die Kasse gezahlt werden. Damit reduziert sich der monatliche Beitrag und es ergibt sich eine ansehnliche Rente. Für Arbeitgeber hat diese Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor allem diese Vorteile:

  • Beiträge sind steuerfrei und als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar
  • minimaler Verwaltungsaufwand auf Arbeitgeberseite
  • erfolgsneutral, somit keine Auswirkungen auf die Bilanz
  • bei frühzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters geht die Beitragspflicht auf den neuen Arbeitgeber über

Die Pensionszusage

Die Pensionszusage ist dadurch gekennzeichnet, dass Sie Ihren Mitarbeitern die Auszahlung einer festen monatlichen Rente garantieren können, die Sie aus dem Betriebsvermögen finanzieren. Dazu werden bereits lange vor dem geplanten Ausscheiden des Arbeitsnehmers sogenannte Pensionsrückstellungen gebildet. Durch die zahlreichen steuerlichen Möglichkeiten eignet sich diese Variante der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor allem für die Versorgung von Top-Führungskräften und Managern.
Zur Finanzierung der Rückstellungen erfolgt entweder die Zahlung durch die Arbeitnehmer in Form eines „Gehaltsverzichts“, der unmittelbar für die Beitragsfinanzierung aufgebracht wird oder alternativ ergänzend zum bereits bestehenden Gehalt durch Sie als Arbeitgeber.
Nachfolgende Vorteile ergeben sich als Arbeitgeber:

  • die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung (sie sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers) sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
  • Ihr Gewinn mindert sich durch die Bildung von Rückstellungen, damit sinkt unmittelbar Ihre Steuerlast
  • die AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet zahlreiche Extra-Services an, um ein passgenaues Angebot für Ihr Unternehmen zu erstellen

Die Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ähnelt sehr den Strukturen der Pensionszusage – allerdings erfolgt die Finanzierung der Rückstellungen nicht durch den Verbleib der Beiträge im Betrieb, sondern durch Auslagerung in einen Fond.
Dies hat für Arbeitgeber die Vorteile, dass

Terminvereinbarung

Lassen Sie sich idealerweise noch heute vom Expertenteam der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Fürth zum Thema betriebliche Altersvorsorge beraten.
Wir stehen Ihnen zwecks Terminvereinbarung sowohl telefonisch als auch über unsere E-Mailadresse agentur.wessel@axa.de zur Verfügung.

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