Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA in Kiel

Sichern Sie sich ab – gegen teure Fehler mit Folgen

In beratenden und verwaltenden Berufen reicht ein kleiner Fehler – und es kann teuer werden: falsche Auskunft, Frist versäumt, Zahlendreher – schon ist ein finanzieller Schaden beim Kunden entstanden.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) der AXA schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen echter Vermögensschäden, die Sie bei Dritten verursachen – ob als Freiberufler:in, Dienstleister:in oder Unternehmen.

Was ist ein Vermögensschaden?

Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden ist, z. B.:

  • Fristversäumnis bei einem Steuerberater
  • Falsche Beratung durch einen Immobilienmakler
  • Planungsfehler bei einem IT-Projekt
  • Vertragsfehler durch eine Agentur
  • Fehlerhafte Gutachten oder Empfehlungen

In solchen Fällen kann der oder die Geschädigte Schadensersatz fordern – und das kann schnell in die Zehntausende gehen.

Für wen ist die VSH sinnvoll?

Die AXA VSH ist ideal für:

  • Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen
  • Unternehmensberater:innen, Gutachter:innen
  • Immobilienmakler:innen & Verwalter:innen
  • Rechtsanwält:innen, Notar:innen
  • IT-Dienstleister:innen & Web-Agenturen
  • Marketing- & PR-Agenturen
  • Freiberufler:innen im Dienstleistungsbereich
  • Ingenieur:innen, Architekt:innen (ggf. in Kombination mit Berufshaftpflicht)

Leistungen der AXA VSH auf einen Blick:

  • Schutz vor berechtigten Schadensersatzforderungen Dritter
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz inklusive)
  • Weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tätigkeit)
  • Individuelle Deckungssummen und branchengerechte Absicherung
  • Persönliche Betreuung und schnelles Schadenmanagement
  • Optional kombinierbar mit Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Praxisbeispiel: So schnell kann’s passieren

Beispiel: Fehler in der Steuerberatung

Ein Steuerberater reicht die Unterlagen seines Mandanten zu spät beim Finanzamt ein.

Der Mandant muss wegen der Verspätung 5.000€ Verspätungszuschlag + Nachzahlung leisten.

Die VSH der AXA übernimmt diesen Betrag – inklusive Abwehrkosten, falls die Haftung zunächst unklar ist.

Häufige Fragen

Was genau ist versichert?

Gilt der Schutz auch bei unberechtigten Ansprüchen?

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Was kostet die Versicherung?

Muss ich die VSH haben?

AXA Hauptvertretung Frederic Tempel
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24148 Kiel
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