Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA in Kiel

Sichern Sie sich ab – gegen teure Fehler mit Folgen

In beratenden und verwaltenden Berufen reicht ein kleiner Fehler – und es kann teuer werden: falsche Auskunft, Frist versäumt, Zahlendreher – schon ist ein finanzieller Schaden beim Kunden entstanden.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) der AXA schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen echter Vermögensschäden, die Sie bei Dritten verursachen – ob als Freiberufler:in, Dienstleister:in oder Unternehmen.

Was ist ein Vermögensschaden?

Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden ist, z. B.:

  • Fristversäumnis bei einem Steuerberater
  • Falsche Beratung durch einen Immobilienmakler
  • Planungsfehler bei einem IT-Projekt
  • Vertragsfehler durch eine Agentur
  • Fehlerhafte Gutachten oder Empfehlungen

In solchen Fällen kann der oder die Geschädigte Schadensersatz fordern – und das kann schnell in die Zehntausende gehen.

Für wen ist die VSH sinnvoll?

Die AXA VSH ist ideal für:

  • Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen
  • Unternehmensberater:innen, Gutachter:innen
  • Immobilienmakler:innen & Verwalter:innen
  • Rechtsanwält:innen, Notar:innen
  • IT-Dienstleister:innen & Web-Agenturen
  • Marketing- & PR-Agenturen
  • Freiberufler:innen im Dienstleistungsbereich
  • Ingenieur:innen, Architekt:innen (ggf. in Kombination mit Berufshaftpflicht)

Leistungen der AXA VSH auf einen Blick:

  • Schutz vor berechtigten Schadensersatzforderungen Dritter
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz inklusive)
  • Weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tätigkeit)
  • Individuelle Deckungssummen und branchengerechte Absicherung
  • Persönliche Betreuung und schnelles Schadenmanagement
  • Optional kombinierbar mit Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Praxisbeispiel: So schnell kann’s passieren

Beispiel: Fehler in der Steuerberatung

Ein Steuerberater reicht die Unterlagen seines Mandanten zu spät beim Finanzamt ein.

Der Mandant muss wegen der Verspätung 5.000€ Verspätungszuschlag + Nachzahlung leisten.

Die VSH der AXA übernimmt diesen Betrag – inklusive Abwehrkosten, falls die Haftung zunächst unklar ist.

Häufige Fragen

Was genau ist versichert?

Echte Vermögensschäden, die durch berufliche Fehler bei Kund:innen entstehen – z. B. durch falsche Beratung, Vergessen, Rechenfehler, Fristversäumnis etc.

Gilt der Schutz auch bei unberechtigten Ansprüchen?

Ja – AXA prüft für Sie, ob Ansprüche gerechtfertigt sind und wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten).

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Das hängt von Ihrer Branche, Kundengröße und Projektrisiken ab. AXA berät Sie individuell zu einer passenden Summe (z. B. 100.000 €, 500.000 € oder mehr).

Was kostet die Versicherung?

Der Beitrag richtet sich nach Branche, Umsatz, Risiko und gewünschtem Leistungsumfang. AXA bietet maßgeschneiderte Lösungen – auch für Gründer:innen oder kleine Büros.

Muss ich die VSH haben?

In vielen Berufen ist sie gesetzlich vorgeschrieben (z. B. für Steuerberater, Anwälte, Versicherungsvermittler). In anderen Bereichen ist sie dringend empfohlen – z. B. bei Beratungs- oder IT-Tätigkeiten.

AXA Hauptvertretung Frederic Tempel
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