Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA in Kiel
Sichern Sie sich ab – gegen teure Fehler mit Folgen
In beratenden und verwaltenden Berufen reicht ein kleiner Fehler – und es kann teuer werden: falsche Auskunft, Frist versäumt, Zahlendreher – schon ist ein finanzieller Schaden beim Kunden entstanden.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) der AXA schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen echter Vermögensschäden, die Sie bei Dritten verursachen – ob als Freiberufler:in, Dienstleister:in oder Unternehmen.
Was ist ein Vermögensschaden?
Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden ist, z. B.:
- Fristversäumnis bei einem Steuerberater
- Falsche Beratung durch einen Immobilienmakler
- Planungsfehler bei einem IT-Projekt
- Vertragsfehler durch eine Agentur
- Fehlerhafte Gutachten oder Empfehlungen
In solchen Fällen kann der oder die Geschädigte Schadensersatz fordern – und das kann schnell in die Zehntausende gehen.
Für wen ist die VSH sinnvoll?
Die AXA VSH ist ideal für:
- Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen
- Unternehmensberater:innen, Gutachter:innen
- Immobilienmakler:innen & Verwalter:innen
- Rechtsanwält:innen, Notar:innen
- IT-Dienstleister:innen & Web-Agenturen
- Marketing- & PR-Agenturen
- Freiberufler:innen im Dienstleistungsbereich
- Ingenieur:innen, Architekt:innen (ggf. in Kombination mit Berufshaftpflicht)
Leistungen der AXA VSH auf einen Blick:
Praxisbeispiel: So schnell kann’s passieren
Beispiel: Fehler in der Steuerberatung
Ein Steuerberater reicht die Unterlagen seines Mandanten zu spät beim Finanzamt ein.
Der Mandant muss wegen der Verspätung 5.000 € Verspätungszuschlag + Nachzahlung leisten.
Die VSH der AXA übernimmt diesen Betrag – inklusive Abwehrkosten, falls die Haftung zunächst unklar ist.
Häufige Fragen
Was genau ist versichert?
Echte Vermögensschäden, die durch berufliche Fehler bei Kund:innen entstehen – z. B. durch falsche Beratung, Vergessen, Rechenfehler, Fristversäumnis etc.
Gilt der Schutz auch bei unberechtigten Ansprüchen?
Ja – AXA prüft für Sie, ob Ansprüche gerechtfertigt sind und wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten).
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Das hängt von Ihrer Branche, Kundengröße und Projektrisiken ab. AXA berät Sie individuell zu einer passenden Summe (z. B. 100.000 €, 500.000 € oder mehr).
Was kostet die Versicherung?
Der Beitrag richtet sich nach Branche, Umsatz, Risiko und gewünschtem Leistungsumfang. AXA bietet maßgeschneiderte Lösungen – auch für Gründer:innen oder kleine Büros.
Muss ich die VSH haben?
In vielen Berufen ist sie gesetzlich vorgeschrieben (z. B. für Steuerberater, Anwälte, Versicherungsvermittler). In anderen Bereichen ist sie dringend empfohlen – z. B. bei Beratungs- oder IT-Tätigkeiten.
Nissenstr. 49
24148 Kiel
sowie nach Vereinbarung
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