Vermögenswirksame Leistungen der AXA in Kiel

Viele Arbeitnehmer lassen jeden Monat bares Geld ungenutzt auf dem Tisch liegen – und wissen oft gar nicht, dass ihnen dieses Geld zusteht: die vermögenswirksamen Leistungen (kurz: VL). Dabei handelt es sich um einen monatlichen Zuschuss des Arbeitgebers – bis zu 40 € monatlich, die direkt in den Vermögensaufbau fließen können.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

VL sind keine freiwillige Spende, sondern ein tariflich oder arbeitsvertraglich zugesicherter Vorteil, den viele Arbeitgeber anbieten. Diese Leistungen werden nicht ausgezahlt, sondern in einen von dir gewählten Sparvertrag investiert – zum Beispiel in einen Fonds- oder ETF-Sparplan, einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredits.

Rechenbeispiel: 40 € vom Arbeitgeber – was wird daraus?

Stellen wir uns vor, dein Arbeitgeber zahlt den maximalen VL-Betrag von 40 € monatlich in einen fondsbasierten VL-Vertrag ein – und das über einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 8 %:

  • Monatliche Einzahlung: 40 €
  • Laufzeit: 20 Jahre
  • Rendite: 8 % p. a.

Ergebnis: ca. 23.610 € Vermögen – ohne, dass du einen einzigen Cent aus deinem eigenen Geldbeutel investiert hast!

Fazit: Aus kleinen monatlichen Beiträgen wird mit der Zeit ein großes finanzielles Polster. Und das Beste? Dein Arbeitgeber finanziert es!

Deine Vorteile mit vermögenswirksamen Leistungen bei AXA

  • Auswahl an renditestarken Anlageformen (z. B. Fondsparpläne)
  • Staatliche Arbeitnehmersparzulage möglich
  • Perfekte Ergänzung zur Altersvorsorge oder Eigenheimfinanzierung
  • Langfristiger Vermögensaufbau ganz nebenbei

Unsere Empfehlung

Lass dir dieses Geld nicht entgehen. Wir zeigen dir, wie du mit minimalem Aufwand das Maximum aus deinen VL herausholst – ganz ohne Risiko.

Jetzt unverbindlich beraten lassen von der AXA Hauptagentur Frederic Tempel – und Geld vom Arbeitgeber sinnvoll anlegen!

Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen vom Arbeitgeber, die nicht ausgezahlt, sondern in einen Sparvertrag wie z. B. einen Fondsparplan, Bausparvertrag oder eine Baufinanzierung eingezahlt werden. Ziel ist der langfristige Vermögensaufbau.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber bei vermögenswirksamen Leistungen?

Der Höchstbetrag beträgt 40 € monatlich. Die tatsächliche Höhe ist vom Arbeitgeber abhängig. Manche zahlen den vollen Betrag, andere nur einen Teil – und du kannst bei Bedarf selbst aufstocken.

Welche Möglichkeiten gibt es, VL anzulegen?

Du kannst VL in verschiedene Anlageformen investieren, z. B.:

  • Aktienfonds oder ETF-Sparpläne (mit hoher Renditechance)
  • Bausparverträge

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, bekommst du vom Staat zusätzlich zur VL eine Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 € jährlich – geschenktes Geld obendrauf!

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Jobwechsel bleibt dein VL-Vertrag bestehen. Du gibst dem neuen Arbeitgeber einfach die bestehenden Vertragsdaten, und dieser kann – falls er VL zahlt – die Zahlungen fortsetzen. Zahlt der neue Arbeitgeber nichts, kannst du ggf. selbst weiter einzahlen.

Was passiert, wenn ich keine vermögenswirksamen Leistungen nutze?

Dann verfällt der Anspruch – und du verschenkst unter Umständen jeden Monat bis zu 40 €! Es lohnt sich also, aktiv zu werden und VL clever für dich arbeiten zu lassen.

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