Tierhalterhaftpflichtversicherung der AXA in Kiel

Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Der Hund läuft auf die Straße und verursacht einen Unfall, das Pferd tritt beim Ausritt aus oder ein Tier verletzt beim Spielen einen anderen Menschen. Als Tierhalter haften Sie laut Gesetz unbegrenzt – auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft.

Die finanziellen Folgen können schnell existenzbedrohend werden. Genau deshalb ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Die AXA Tierhalterhaftpflicht schützt Sie umfassend vor den Kosten, die durch Schäden an Dritten entstehen – ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Sie eignet sich für Halter von Hunden, Pferden, Ponys und anderen Reittieren.

Ihre Vorteile mit der AXA Tierhalterhaftpflicht

  • Umfassender Schutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Weltweiter Versicherungsschutz – auch im Urlaub oder beim Umzug
  • Mitversicherung von Fremdreitern & Hundesittern möglich
  • Mietsachschäden z. B. an gemieteten Stallungen oder Ferienwohnungen
  • Leistungsstark schon ab wenigen Euro im Monat

Beispiele aus dem Alltag

Hund verursacht Verkehrsunfall: Beim Gassigehen reißt sich ein Labrador los, läuft auf die Straße – ein Auto weicht aus und prallt gegen einen Laternenmast. Die AXA übernimmt die Reparaturkosten und medizinische Behandlung des Fahrers.

Pferd schlägt aus: Beim Ausritt erschreckt sich ein Pferd und verletzt einen Spaziergänger am Bein. Die Haftpflichtversicherung kommt für Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall auf.

Hund zerkratzt Parkettboden: In der Ferienwohnung beschädigt der Hund den edlen Bodenbelag. Die AXA ersetzt die Kosten für die Reparatur – dank inkludierter Mietsachschäden.

Hundehaftpflichtversicherung

Sichern Sie sich und Ihre geliebten tierischen Gefährten ab - mit der unverzichtbaren Hundehaftpflichtversicherung von AXA.

Warum eine Tierhalterhaftpflicht so wichtig ist

In Deutschland ist die Tierhalterhaftpflicht für viele Bundesländer bei Hunden sogar gesetzlich vorgeschrieben. Doch selbst wenn keine Pflicht besteht: Die gesetzliche Haftung greift immer – unbegrenzt in Höhe und ohne Verschuldensnachweis. Eine Versicherung schützt also nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch Ihre Nerven.

FAQ zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Ist die Tierhalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

In vielen Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht für Hunde. Für Pferde besteht keine Pflicht, aber eine klare Empfehlung.

Welche Tiere sind versichert?

Die AXA Tierhalterhaftpflicht gilt für Hunde, Pferde, Ponys und Reitponys. Katzen, Kleintiere und Ziervögel sind meist über die Privathaftpflicht abgesichert.

Was deckt die Versicherung ab?

Sie übernimmt Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, inklusive Mietsachschäden und Schäden durch Fremdreiter oder Hundesitter – weltweit.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro, um auch bei größeren Schadensfällen optimal abgesichert zu sein.

AXA Hauptvertretung Frederic Tempel
Nissenstr. 49
24148 Kiel
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