Geldanlage für Ihr Kind in Kiel
Kinder werden schnell groß – und mit jedem Lebensjahr steigen auch ihre Wünsche und Herausforderungen. Ob Führerschein, Auslandssemester, Studium oder die erste Wohnung: Wer frühzeitig mit dem Vermögensaufbau fürs Kind beginnt, verschafft dem Nachwuchs einen wertvollen Startvorteil ins Erwachsenenleben.
Mit einer cleveren Geldanlage für Ihr Kind legen Sie bereits heute den Grundstein für eine sorgenfreiere Zukunft – und das bereits ab 25 € monatlich. Durch den Zinseszinseffekt wächst das angesparte Vermögen über die Jahre stetig – je früher der Start, desto größer der Effekt.
Vorteile der Geldanlage für Ihr Kind mit AXA
Rechenbeispiel
Geldanlage ab Geburt – und was passiert, wenn das Kind später weiterspart?
Ausgangssituation:
Familie Müller aus Kiel beginnt direkt zur Geburt ihres Sohnes Leon mit einer Geldanlage bei AXA – monatlich 25 €, also weniger als 1 € am Tag.
1. Bis zum 18. Lebensjahr (durch die Eltern)
- Laufzeit: 18 Jahre
- Einzahlungen: 5.400 €
- Kapital mit 18 Jahren: ca. 8.700 €
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Fazit:
Aus kleinen monatlichen Beiträgen entsteht über ein ganzes Leben hinweg ein sechsstelliges Vermögen. Und das mit gerade einmal 25 € pro Monat. Der Schlüssel? Zeit und Kontinuität.
FAQ zur Geldanlage für Kinder
Ab wann kann man für ein Kind Geld anlegen?
Am besten ab der Geburt – je früher Sie starten, desto mehr profitiert das Kind vom Zinseszinseffekt.
Wie flexibel ist der Zugriff auf das angesparte Kapital?
Sie entscheiden, wann und wie das Geld verfügbar ist – z. B. zum 18. oder 25. Geburtstag oder bei bestimmten Anlässen.
Kann ich auch mehr als 25 € monatlich anlegen?
Natürlich – Sie können den Beitrag jederzeit anpassen oder auch zusätzliche Einmalzahlungen tätigen.
Wer kann die Geldanlage abschließen?
Neben den Eltern können auch Großeltern, Tanten, Onkel oder Paten die Geldanlage fürs Kind starten.
Was passiert mit dem Geld, wenn das Kind volljährig wird?
Das Geld steht dem Kind dann zur freien Verfügung – alternativ kann die Auszahlung durch vertragliche Regelung z. B. verzögert oder an Bedingungen geknüpft werden.
Nissenstr. 49
24148 Kiel
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 16:00
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sowie nach Vereinbarung
