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AXA Gelsenkirchen Marcel Pierre Bastek Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt ab dem 01.01.2018 frischen Wind in die betriebliche Altersvorsorge

Die Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Kurzüberblick

Im Rahmen der Direktversicherung*

  • Neue Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten bAV für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von mtl. 2.200 EUR (sog. bAV-Förderbetrag für Arbeitgeber).
  • Die Nutzung der Riesterförderung in der bAV wird attraktiver.
  • Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, so besteht für Neuverträge ab 2019 (und für Altverträge ab 2022) eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%.
  • Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG.
  • Verbesserte staatliche Förderung bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen (Regelungen bei Abfindung).
  • Verbesserte staatliche Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug z.B. bei Elternzeit, Sabbatjahr, Entsendung ins Ausland (Nachdotierungsmöglichkeit).

*und Pensionskasse / Pensionsfonds

Übergreifend für alle Durchführungswege der bAV

  • Neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung.
  • Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen (lt. Gesetz: „Optionssystemen“).

Neuregelungen für tarifvertraglich geregelte bAV

  • Einführung des sog. „Sozialpartnermodells“.
  • Das „Sozialpartnermodell“ bietet den Tarifvertragsparteien eine neue Möglichkeit bAV tarifvertraglich zu vereinbaren.
  • Hierfür gelten spezielle Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind.
  • Dies betrifft  nur Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell vereinbaren oder vereinbart haben.

Nehmen Sie Ihren Arbeitnehmern eine Sorge und machen Sie sich selbst als Arbeitgeber noch attraktiver – wir unterstützen Sie gern dabei

Schon in der Vergangenheit gab es die unterschiedlichsten Möglichkeiten und Chancen im Rahmen der Implementierung einer betrieblichen Altersvorsorge.

Und diese Möglichkeiten haben sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz noch weiter vergrößert. Gern helfen wir Ihnen die für Ihr Unternehmen beste Möglichkeit herauszufiltern und eine für Ihre Mitarbeiter attraktive und für Sie nützliche betriebliche Altersvorsorge Lösung zu entwickeln.

Unsere Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Marcel Bastek in Gelsenkirchen stehen Ihnen hierbei gern in allen wichtigen Fragen zur Seite.

Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung

Laden Sie sich hier die Flyer zum Thema  Betriebsrentenstärkungsgesetz  herunter.

AXA Generalvertretung Marcel Pierre Bastek
Cranger Straße 391
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