
AXA Gelsenkirchen Marcel Pierre Bastek Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Gesetz kommt mit einer Reihe von Vorteilen. Es trat am 1.01.2018 in Kraft und soll in erster Linie das Leben von Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmern erleichtern, indem es die vorhandenen Angebote der betrieblichen Altersvorsorge zu erweitert und verbessert.
Besonders in kleinen und mittelgroßen Unternehmen soll der Verbreitungsgrad durch ergänzende Fördermaßnahmenerhöht werden. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessert.
Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV (betriebliche Altersvorsorge) noch stärker zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen. Umfragen belegen zusätzlich, dass die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen wird.
Schon in der Vergangenheit gab es die unterschiedlichsten Möglichkeiten und Chancen im Rahmen der Implementierung einer betrieblichen Altersvorsorge.
Und diese Möglichkeiten haben sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz noch weiter vergrößert. Gern helfen wir Ihnen die für Ihr Unternehmen beste Möglichkeit herauszufiltern und eine für Ihre Mitarbeiter attraktive und für Sie nützliche betriebliche Altersvorsorge Lösung zu entwickeln.
Unsere Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Marcel Bastek in Gelsenkirchen stehen Ihnen hierbei gern in allen wichtigen Fragen zur Seite.
Laden Sie sich hier die Flyer zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz herunter.