
AXA Gelsenkirchen Marcel Pierre Bastek Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse zählt als eine der beliebtesten Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Vorteile von Ihr sind beispielsweise TOP Konditionen, dass sie steuerlich absetzbar ist und eine flexible Beitragsgestaltung beinhaltet.
Außerdem ist es eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung erbringt. Die Unterstützungskasse schließt Rückdeckungsversicherungen ab, um die Versorgungsleistungen zu finanzieren.
Lassen Sie sich jetzt in der AXA Generalvertretung Marcel Bastek in Gelsenkirchen beraten und finden Sie das passende Angebot für sich. Wir erklären Ihnen gerne Weiteres, wie z.B. sich die Beitragsaufwendungen als Arbeitgeber und -nehmer steuerlich auswirken.
Eine Unterstützungskasse kann sowohl Kapital- als auch Rentenleistungen zusagen.
Zur Erweiterung der Versorgung stehen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenleistungen zur Verfügung, mit denen vorzeitige Risiken absichert werden können.
Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Darüber hinaus ist auch ein zu zahlendes Verwaltungshonorar steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Versorgungszusagen, die über eine Unterstützungskasse zugesagt werden, müssen beim Arbeitgeber nicht bilanziert werden.
Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse mittels Entgeltumwandlung kann der Mitarbeiter die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei einzahlen. So kann eine attraktive Zusatzversorgung aus unversteuerten Einkommensteilen aufgebaut werden.
Kontaktieren Sie die AXA Generalvertretung Marcel Bastek in Gelsenkirchen für weitere Fragen rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge und die Vorteile der Unterstützungskasse.