Drohnenversicherung | AXA Versicherung -  Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Schwerte

AXA Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Schwerte Drohnenversicherung | AXA Versicherung - Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Schwerte

Wann brauche ich eine Drohnenversicherung?

Drohnen werden in der Freizeit, aber auch im gewerblichen Bereich, immer beliebter.

Sie werden im gewerblichen Bereich der Fotografie, im Baugewerbe und im Dienstleistungsbereich häufig eingesetzt.

Die Drohnenversicherung der AXA bietet Ihnen einen umfangreichen Schutz vor finanziellen Folgen durch den Gebrauch Ihrer Drohne.
Wenn die Drohnen bei einem Dritten einen Schaden versursacht ist dies in der Regel ein Fall für die Drohnenhaftpflicht der AXA.

Ist eine Drohne
versicherungspflichtig?

Diese Frage lässt sich pauschal beantworten. Seit dem 01.10.2017 gelten neue Regelungen zur Drohnen-Verordnung, welche nun eine Drohnenversicherung voraussetzt.
Unfälle, Abstürze und Kollisionen sind nicht immer zu vermeiden. Durch diese erhöhten Risiken und möglichen finanziellen Folgen gelten Drohnen als Versicherungspflichtig.

Es handelt sich somit um eine Pflichtversicherung der Drohnen!

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Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es?

Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?

  • Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit dem Adressdaten des Besitzers angebracht werden
  • Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg ist ein Nachweis von besonderen Flugkenntnissen notwendig
  • Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde vorausgesetzt
  • Ab 100 Meter Flughöhe: Darf eine Drohne nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis vorliegt
  • Flugverbot zum Beispiel über Grundstücken mit Wohnhäusern,
    Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen

Wie kann ich meine Drohne versichern?

Sind Drohnen in der Haftpflichtversicherung versichert?

Die AXA Versicherung bietet Ihnen zwei Möglichkeiten Ihre Drohne zu versichern.

Dabei gilt zu unterscheiden ob diese gewerblich oder privat genutzt wird.

Welche Leistungen bietet die AXA-Versicherung für..

 die private Nutzung?

  • Drohnenversicherung ist in der Grunddeckung unserer Privathaftpflicht automatisch enthalten
  • Kostenlose Mitversicherung von privat genutzten Drohnen bis 5 kg
  • Bis zu 20 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Weltweiter Versicherungsschutz

die gewerbliche Nutzung?

  • Drohnenversicherung als günstiger Baustein über die Betriebshaftpflichtversicherung
  • Für Drohnen bis zu 5 kg mit gewerblicher Nutzung
  • Bis zu 1. Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Versicherungsschutz in ganz Europa

Gilt die Drohnenversicherung auch für andere Flugobjekte?

Die Drohnenversicherung der AXA bietet zudem auch einen erweiterten Versicherungsschutz für andere Flugkörper, wie zum Beispiel für Copter, Multicopter und auch Quadrocopter sowie Modellflugzeuge.

Informieren Sie sich am besten vor dem Kauf, ob Ihre Drohne in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist und welche Deckungssumme vereinbart wurde.

Gerne können Sie uns hierzu auch ansprechen – wir beraten Sie individuell zu Ihrer Drohne.

Weitere Informationen zu der Drohnenversicherung der AXA

Startklar zum Drohnenflug

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