Ist die Unterstützungskasse arbeitgeberfinanziert?
Wie bei jeder betrieblichen Altersversorgung, wird die Unterstützungskasse über den Arbeitgeber geführt, sie kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein.
Wer die Beiträge zahlt, kann somit von Beginn an festgelegt werden.
Die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
Die Besonderheit der Unterstützungskasse ist, dass sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt und die Anlageform ihres Vermögens nicht festgelegt ist.
Das Vermögen darf zum Beispiel, wie ein Darlehen, auch im Unternehmen des Arbeitgebers angelegt werden.
Da die Zusage einer Unterstützungskasse für den Arbeitgeber mit deutlichen Haftungsrisiken verbunden ist, sollte die Unterstützungskasse in Form einer rückgedeckten Unterstützungskasse eingerichtet werden.
Durch die hierbei bestehende Rückdeckungsversicherung sind die späteren Versorgungsleistungen sichergestellt.