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AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Unterstützungskasse Dresden

Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist die ideale Aufbauversorgung für Leistungsträger und Führungskräfte. Dank der hohen staatlichen Förderung können große Versorgungslücken geschlossen werden. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung, die Leistungen der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung zusagen kann. Die Leistungen können individuell gestaltet werden, es sind Renten- und Kapitalleistungen möglich. Bei Interesse muss der Arbeitgeber Mitglied der AXA Unterstützungskasse werden. Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer getragen werden. Das kommt auf die Vereinbarung an. Der große Vorteil an der Unterstützungskasse ist, dass arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Beitragsaufwendungen steuerlich fast unbegrenzt möglich sind.

Die Versorgungsformen der Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden kann Kapital- und Rentenleistungen zusagen. Die Versorgung kann um die Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen erweitert werden.

Die steuerliche Sicht der Beitragszahlungen

Alle Versorgungszusagen, die über die Unterstützungskasse zugesagt werden, müssen vom Arbeitgeber nicht in der Bilanz aufgeführt werden. Von Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen können die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei eingezahlt werden.

Wie werden die Versicherungsleistungen steuerlich behandelt?

Während die Versicherungsbeiträge steuerfrei sind, sind die Leistungen aus der Unterstützungskasse der AXA steuerpflichtig. Jedoch können Mitarbeiter nach Vollendung des 64. Lebensjahres einen Versorgungsfreibetrag beantragen. Im Rentenalter ist die Steuerbelastung in der Regel geringer als in der aktiven Zeit.

Sozialversicherungsrechtliche Beitragszahlungen

Wenn die Versicherungsbeiträge zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, sind diese sozialabgabenfrei. Sollten die Beiträge vom Mitarbeiter finanziert werden, sind die Versicherungsbeiträge für den Arbeitgeber sowie für den Mitarbeiter ebenfalls sozialversicherungsfrei. Jedoch ausschließlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass das Einkommen innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. So können Mitarbeiter eine attraktive Zusatzversorgung aus unversteuertem Einkommen aufbauen.

Was geschieht sozialversicherungsrechtlich mit den Versicherungsleistungen?

Aktuell ist es gesetzlich so geregelt, dass Renten- und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung der Pflege- und Krankenversicherung unterliegen. Und das ganz unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Beiträge finanziert hat. Die Beitragsbemessungsgrenze wird selbstverständlich berücksichtigt.

Die vorzeitige Ausscheidung von Arbeitnehmern aus dem Unternehmen

Das Betriebsrentengesetz regelt, dass Arbeitnehmer mit einer Unterstützungskassenversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Anwartschaft auf die Versicherungsleistungen haben. Sollten die Versicherungsbeiträge durch den Mitarbeiter finanziert werden, ist eine unverzügliche gesetzliche Unverfallbarkeit geregelt und falls die Beiträge vom Arbeitgeber finanziert werden, tritt die Unverfallbarkeit erst ein, wenn der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage mindestens drei Jahre bestanden hat. 

Bei einem Unternehmenswechsel haben Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, die Versorgung der Unterstützungskasse fortzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass der neue Arbeitgeber Mitglied der AXA Unterstützungskasse ist oder wird. Sollte der neue Arbeitgeber der Fortsetzung nicht zustimmen, bleibt die Versorgung des bis zum Ausscheiden eingezahlten Betrages für den Mitarbeiter erhalten.

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Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informiert Sie gern ausführlich über die Unterstützungskasse der AXA. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

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