AXA Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Diensthaftpflichtversicherung

AXA Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Diensthaftpflichtversicherung

AXA Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Diensthaftpflichtversicherung

Schutz vor Forderungen Dritter – die Diensthaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden

Im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflichtversicherung unumgänglich. So ziemlich alle Berufszweige und Berufsgruppen, sind nicht frei von Fehlern und schnell ist das Dilemma da: ein Regress vom Dienstherren. Um diese Situation zumindest finanziell abzufedern, bietet Ihnen als Beamter die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden eine ausgeklügelte Diensthaftpflichtversicherung. Fehler sind menschlich und passieren. Dennoch kann dieser Umstand im öffentlichen Dienst unabsehbare Folgen mit sich bringen. Minimieren Sie demnach das Risiko und sichern Sie sich mit unserer Hilfe optimal ab.

​ Diensthaftpflichtversicherung – Fallbeispiele im Überblick

Nehmen wir als Grundlage den Artikel 34 GG, der folgendes Zitat enthält:

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“

Diese Aussage trifft aber nicht bei Fahrlässigkeit zu. Bei grobem Vorsatz oder Fahrlässigkeit, kann Sie der Dienstherr tatsächlich haftbar machen und es lauern finanzielle Folgen in Form von einem Regress. Selbst der Rechtsweg bleibt in diesem Fall nicht ausgeschlossen. Die Lösung: Eine Diensthaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden.

Fallbeispiel Nummer 1 – Finanzamt
Ein Beamter des Fiskus beachtet die Fristen nicht und der Steuerzahler muss keine Steuern bezahlen. Dadurch entsteht dem Staat ein finanzieller Schaden. Natürlich nimmt der Fiskus den Finanzbeamten in einen Regress.

Weil der Beamte im öffentlichen Dienst eine Diensthaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden abgeschlossen hat, gibt es zwar Ärger mit dem Dienstherren aber zumindest keine finanziellen Nachteile.


Fallbeispiel Nummer 2 – Lehramt
Die Lehrerin bestellt Arbeitsmittel bei einem anderen Zulieferer, als laut Richtlinien und Anweisungen vorgesehen war. Dadurch verteuert sich die Beschaffung und der Schule entsteht ein finanzieller Schaden. Auch hier verstößt die Lehrerin fahrlässig gegen Bestimmungen und wird in Haftung genommen.

Zum Glück für die verbeamtete Lehrerin, hat sie im Vorfeld Maßnahmen getroffen und eine Diensthaftpflichtversicherung bei der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden abgeschlossen. Hierbei erwartet sie zwar Ärger mit dem Dienstherren, aber finanzielle Verluste bleiben aus.

Diesen Nutzen bringt Ihnen unsere Diensthaftpflichtversicherung

Neben umfangreichen Schutz und einer optimalen Absicherung, bietet Ihnen die Diensthaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden folgende Vorteile:

  • schnelle und unbürokratische Abwicklung
  • effektiver Schutz vor einem Regress finanzieller Art
  • auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
  • attraktives Verhältnis aus Preis und Leistung
  • Absicherung gegenüber finanziellen Forderungen in Ausübung des Berufes

Natürlich können Sie Ihren Bedarf individuell mit uns abstimmen. Der Kontakt lohnt sich, weil wir Sie schnell über die Vorteile informieren. Nehmen Sie potentielle Gefahren ernst und schließen Sie diese Vorsorgelücke so schnell wie möglich.

AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden als kompetenter Partner an Ihrer Seite

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zur AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden auf. Gerne beraten wir Sie zum Thema Diensthaftpflichtversicherung im öffentlichen Dienst.

AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG
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