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AXA Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Versicherung für Referendare

Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – Versicherungen für Referendare

Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden hat in Kooperation mit der DBV attraktive Versicherungslösungen für Referendare ausgearbeitet. Wenn Sie später den Beamtenstatus erreichen, sind maßgeschneiderte Lösungen und perfekt abgestimmte Angebote wichtige Bausteine für Ihre Absicherung und Zukunftsplanung.

Private oder gesetzliche Versicherung

Jeder Deutsche muss krankenversichert sein. Als Referendar können Sie zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Dabei sollten Sie jedoch unbedingt auch weitere Faktoren als nur die Art Ihres Dienstverhältnisses berücksichtigen. Für ein Referendariat im Angestelltenverhältnis müssen Sie gesetzlich pflichtversichert sein. Sollten Sie zu Beginn Ihres Referendariats Beamter auf Widerruf werden, können Sie die Art der Krankenversicherung eventuell auswählen. Wenn Sie während Ihres Studiums privat krankenversichert waren, müssen Sie sich in der Zukunft normalerweise auch privat versichern. Falls Sie als Student gesetzlich versichert waren, haben Sie die Möglichkeit bei den Versicherungen für Referendare zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu wählen.

Die private Krankenversicherung

Der Versicherungsbeitrag der privaten Krankenversicherung ist vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand abhängig. Wenn Sie Leistungen, wie zum Beispiel eine Arztbesuch, in Anspruch nehmen, müssen Sie in Vorkasse treten. Den Betrag bekommen Sie dann später zurückerstattet. Familienmitglieder sind nicht kostenlos mitversichert.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Aktuell zahlt jeder, der gesetzlich versichert ist, 15,5% seines monatlichen Einkommens als Versicherungsbeitrag. Wenn Sie pflichtversichert sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber 50% des Beitrages. Freiwillig Versicherte müssen den Beitrag komplett selbst tragen. Familienmitglieder ohne Einkommen sind kostenfrei mitversichert.

Die Anwärterphase und Beamter auf Widerruf

Wenn es um Themen wie Krankheit, Altersversorgung, Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht geht, sollten Sie sich rechtzeitigfür die Versicherungen für Referendare informieren und tätig werden. Insbesondere in der Anwärterphase kommt Ihr Dienstherr nicht in allen Situationen auf. Als Beamter auf Widerruf unterstützt Ihr Dienstherr Sie im Krankheitsfall, zum Beispiel durch eine Heilfürsorge oder auch durch Beihilfen. Zusätzlich sollten Sie sich dennoch privat absichern, damit Sie im Falle einer Krankheit alle Kosten abfangen können. Mit der Dienstanfänger-Police sind Sie gegen eine Dienstentlassung bei Dienstunfähigkeit sowie gegen eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gewappnet. Als Beamtenanwärter sind Sie einer außergewöhnlichen Haftungssituation ausgesetzt. Deshalb sollten Sie von Anfang an eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Wir von der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden beraten Sie gern unverbindlich über sämtliche Versicherungen für Referendare. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Nach Abschluss des Referendariats 

Sollten Sie nach Ihrem Referendariat verbeamtet werden, können Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben oder in diese eintreten. Dann müssen Sie jedoch den normalen Tarif und nicht den vergünstigten Ausbildungstarif zahlen. Freiwillig gesetzlich versichern können Sie sich ausschließlich, wenn Sie während Ihres Referendariats auch freiwillig gesetzlich versichert waren. Als Lehrer in einem Angestelltenverhältnis müssen Sie sich auf jeden Fall gesetzlich versichern.

AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG
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01067 Dresden
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