Die Betriebsrente im Überblick
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Es verfolgt zum einen das Ziel, dass die betriebliche Altersvorsorge sowohl für bestehende als auch für neue Betriebsrenten verbessert wird und zum anderen können Tarifvertragsparteien die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen eines Sozialpartnermodells organisieren.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt neue Vorteile und Fördermaßnahmen mit sich, sodass die betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter mittlerweile deutlich attraktiver ist. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von bis zu 2.200,00€ monatlich, die durch den Arbeitgeber finanziert wird, erhält dieser einen Zuschuss in Höhe von 30% vom Staat. Das ist der Förderbetrag der betrieblichen Altersvorsorge, der bei der Abführung der Lohnsteuer monatlich vom Arbeitgeber einbehalten werden kann. Ein großer Vorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung ist, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersvorsorge zudem die Sozialabgaben auf den Arbeitgeberanteil spart.