Beispielberechnung
Machen Sie keine Kompromisse: Ein Angestellter, der 37 Jahre lang das Durchschnittsgehalt einbezahlt, erhält 37 Rentenpunkte. Die Anzahl dieser Punkte steht in Verbindung mit seinem Einkommen. Sammelt er in den 18 Jahren vor der Rente aufgrund eines großen Verdienstes über der Beitragsbemessungsgrenze, hat er Anspruch auf 55 Rentenpunkte. Die Anzahl dieser bildet die Grundlage zur Berechnung der Rentenhöhe. Sie werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Das Ergebnis entspricht dem Altersruhegehalt nach aktuellem Stand. Aktuell ist ein Rentenpunkt 28,61 EUR wert. Bei 55 Rentenpunkten entspräche dies einer Rente in Höhe von 1.573,55 Euro. Sinkt der Rentenwert ab, so sinkt gleichzeitig auch die Höhe der Rente.