Generell richtet sich die Wohnungsbauprämie an jeden, der mindestens 16 Jahre alt ist und in Form des Bausparvertrags Eigenkapital zum Wohnimmobilienkauf, zum Bau oder der Renovierung anspart.
Wichtig zu wissen bei einem Bausparvertrag mit staatlicher Förderung:
Um die Förderung zu erhalten, ist es wichtig, dass die Ansparung wohnwirtschaftlich verwendet wird. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2009. Es gibt eine Ausnahme für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Diese haben die Möglichkeit nach frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme frei zu verfügen. Hier kann weiterhin eine flexible Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist genutzt werden – allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen.
Unter die alte Regelung fallen alle bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Bausparverträge, für die auch 2008 noch mindestens ein tariflicher Sparbeitrag geleistet wurde. Sie können nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist frei über das Guthaben Ihres Bausparvertrags verfügen.
Zudem darf für die Wohnungsbauprämie das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze, um eine Wohnungsbauprämie für Ihren Bausparvertrag zu erhalten, liegt bei 25.600 EUR für Alleinstehende und 51.200 EUR für Verheiratete. Zudem sind alle Steuerpflichtigen ab 16 Jahren unbeschränkt begünstigt. Der Begünstigte muss im Sparjahr 16 Jahre alt werden. Eine Ausnahme bilden Vollwaisen.
Neu ab 2021:
Die Einkommensgrenzen werden 2021 deutlich angehoben. Sie als Alleinstehender dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von jährlich 35.000 € haben und als Eheleute bzw. eingetragene Lebenspartner dürfen gemeinsam bei 70.000 € liegen, um die Wohnungsbauprämie zu Ihrem Bausparvertrag zu erhalten. So haben in Zukunft mehr Menschen einen Anspruch auf die Förderung vom Staat für die Eigenheimträume.