Zu beachten
Als Oldtimer können Fahrzeuge versichert werden, die bis 31.12.1979 erstmals zugelassen wurden, wenn sie:
- sich noch in einem guten Erhaltungs- und größtenteils in Originalzustand befinden
- die geringe jährliche Fahrleistung (bis ca. 8.000 km) nicht überschreiten
- nur als Zweitfahrzeug eingesetzt werden und für die tägliche Nutzung ein weiterer Pkw vorhanden ist
- normalerweise in einer Garage abgestellt werden
- nur von Personen genutzt werden, die mindestens 23 Jahre alt sind
- auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind. Das heißt, der Halter und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.
