*Was sind Allmählichkeitsschäden?
Als Allmählichkeitsschäden bezeichnet man Schäden, die sich erst im Laufe der Zeit bemerkbar machen. Als Einwirkungsursache könnten zählen:
- Feuchtigkeit, Niederschlag, eventuell Mineralöle
- Gas und Dämpfe
- Rauch, Ruß und Staub
- Temperatur
Beispielsweise könnte Schimmelbildung oder Wellenbildung in Parkett- oder Laminatböden dazu zählen, die durch eine gering undichte Wasserleitung entstand. Weitere Beispiele für Allmählichkeitsschäden wären:
- Dauerhafte Einwirkung von:
- Regenwasser, Abwässern oder Schnee auf Hausmauern, Dächern, Kanäle etc.
- Wind, Sturm etc. auf Gebäude
- Hitze oder Frost
- sehr langsames Absinken des Gebäudes oder laufende Erschütterung
Lohnt sich der Abschluss auch für Eigentümergemeinschaften?
Diese Frage kann mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden. Sie müssen bedenken, dass zwar die einzelnen Eigentümer über eine Privathaftpflicht verfügen, aber damit nicht sämtliche Bereiche eines Mehrfamilienhauses abgesichert sind wie beispielsweise Treppenhäuser oder sonstige allgemein zugängliche Räume. Mit dem Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichern Sie auch Ihren Verwalter, der sich um die Belange der Eigentümergemeinschaft kümmert. Für Sie als Mieter ist diese Versicherung uninteressant, denn in der Regel genießen Sie über die Police Ihres Vermieters ausreichenden Versicherungsschutz. Zu empfehlen ist allerdings auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung sowie eine Hausratversicherung. Dieser Personenkreis sollte also über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht verfügen, um umfassend abgesichert zu sein:
- Besitzer von Mehrfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken
- Vermieter von Einfamilienhäusern
- Eigentümergemeinschaften