Was zahlt der Rechtsschutz?
Eine Rechtsschutzversicherung (abgekürzt auch „Rechtsschutz“) übernimmt alle im Rahmen einer versicherten rechtlichen Streitigkeit anfallenden Aufwendungen. Dazu gehören unter anderem die Gebühren für Rechtsanwälte und Notare, Behörden sowie Gerichte. Nicht vom Schutz der AXA Rechtsschutzversicherung umfasst ist eine gegen Sie verhängte Strafe oder Auflage – beispielsweise die Unterhaltszahlung.
Je nachdem, für welchen Tarif und welche der zahlreichen Zusatzbausteine Sie sich entscheiden, sind mit der Rechtsschutzversicherung der AXA folgende Rechtsgebiete abgedeckt:
- Allgemeines Zivilrecht, etwa bei Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen.
- Verwaltungsrecht, etwa bei der Anfechtung eines Steuerbescheids.
- Berufsrecht (Arbeits- und Dienstrecht von Angestellten, Beamten und Soldaten).
- Familienrecht, zum Beispiel bei Sorgerechtsentscheidungen.
- Erbrecht.
Mitversichert sind auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, gegen deren Folgen Sie sich rechtlich zur Wehr setzen möchten.