Das Betriebsrentenstärkungsgesetz der AXA
Schauen Sie sich auch die starken Leistungen des Betriebsrentenstärkungsgesetz der AXA für Geschäftskunden an.
Infolge des demographischen Wandels in Deutschland entsteht ein immer gefährlich werdender Fach- und Führungskräftemangel. Damit stehen Arbeitgeber, ob kleiner Handwerksbetrieb oder großer Konzern, vor immer größeren Schwierigkeiten, erfahrene, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Es ist kein Geheimnis: die staatliche Rente wird immer weiter gekürzt. Ohne zusätzliche Absicherung wird der Lebensstandard im Alter mit großen finanziellen Abstrichen bis hin zur Altersarmut verbunden sein. Für potentielle Mitarbeiter ist aufgrund der sinkenden gesetzlichen Rentenansprüche oft nicht mehr nur die Höhe des Gehalts wichtig. Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge, verbunden mit größerer finanzieller Sicherheit im Alter, ist ein wirksames Instrument der Personalpolitik bei der Arbeitnehmergewinnung und -bindung.
Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge:
Häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung in Form der Direktversicherung, die der Arbeitgeber abschließt. Darauf haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Neu seit 2019 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz: „Sofern für die Betriebsrente die Entgeltumwandlung genutzt wird, muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Gehalts zusätzlich an die Versorgungseinrichtung abführen."
Ihre Arbeitnehmer profitieren von geringeren Steuer- und Sozialabgaben, Gruppenrabatten, Steuervorteilen durch staatliche Förderung – zusätzliche Rente zur gesetzlichen Rente = größere finanzielle Sicherheit im Alter.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Keine zusätzlichen Verwaltungskosten, da AXA die Kapitalanlage und Kapitalverwaltung übernimmt und später auch die Leistungen auszahlt. Die Versorgungsansprüche müssen nicht bilanziert werden, die Beiträge sind Betriebsausgaben. Optimiert wird die Mitarbeiterbindung und -motivation durch den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % bei Entgeltumwandlung.
Pensionsfonds
Die Pensionszusagen werden an in einen kapitalmarktorientierten Pensionsfond ausgelagert. Neben einem geringen Verwaltungsaufwand wird die Bilanz bereinigt, die Liquidität verbessert und Kennzahlen optimiert. Sie profitieren vom professionellen Kapitalanlagemanagement der AXA Versicherung Decker & Brand oHG in Gummersbach.
Pensionszusage
Besonders geeignet für Mitarbeiter mit hohem Einkommen. Die Beiträge sind in der Höhe flexibel, dadurch können große Versorgungslücken geschlossen werden. Beiträge können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Keine zusätzlichen Kosten und kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand Risikominimierung durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung. Durch die Bildung von Pensionsrückstellungen wird der Gewinn vermindert.
Unterstützungskasse
Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Besonders interessant für Mitarbeiter mit hohem Einkommen. Beitragszahlung in unbegrenzter Höhe sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei. Ihre Bilanz wird nicht berührt, Versorgungsrisiken können ausgelagert werden.
Gerne berät Sie die AXA Versicherung Decker & Brand oHG in Gummersbach zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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