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AXA Geschäftsstelle Decker & Brand oHG in Gummersbach Drohnenversicherung

Für jeden Drohnenpilot verpflichtend – die Drohnenversicherung

Wir schreiben das 21. Jahrhundert, die Technik unterliegt einem stetigen Wandel – nahezu jeden Tag werden Neuerungen auf dem Technologiemarkt vorgestellt, so auch die Drohnen. War dieses Wunderwerk der Technik in früheren Zeiten ausschließlich dem Militär vorbehalten, sind die Drohnen heutzutage in abgewandelter Form auch für den Haus- und Firmengebrauch zu erwerben.

Problematisch hierbei ist jedoch die Tatsache problematisch, dass derartig viele Drohnen im Umlauf sind, dass Sie Gefahr laufen, mit anderen Fluggeräten zu kollidieren oder gar abzustürzen – Verletzungen unbeteiligter Dritter oder Sachschäden sind nahezu unausweichlich. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Neuregelungen erlassen, die diesen Risiken entgegenwirken sollen. 

Diese sind:

  • eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht ab 0,25 kg; für diese muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden
  • ein Kenntnisnachweis ab einem Gewicht von 2 kg; es müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden
  • die Erlaubnispflicht für Drohnen ab 5,0 kg; in diesem Fall ist eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde notwendig
  • eine behördliche Ausnahmeerlaubnis, wenn die Drohne eine Flughöhe von 100 Metern und mehr erreicht werden soll
  • ein Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutz gebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen

Durch das Luftfahrtbundesamt wird die Einhaltung dieser Vorgaben überwacht. Dieses ist auch dafür verantwortlich, dass vor Inbetriebnahme der Drohne die notwendigen Genehmigungen erteilt werden – ergänzend hierzu erfolgt die Luftraumüberwachung durch die deutsche Flugsicherung.

Genehmigung – ohne Haftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Gummersbach nicht möglich

Damit nunmehr eine Genehmigung durch die Behörden möglich ist, ist es zwingend erforderlich, eine Haftpflichtversicherung (Drohnenversicherung) für den Betrieb einer solchen abzuschließen. Aus diesem Grund bietet Ihnen die AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Gummersbach eine Drohnenversicherung an, welche speziell auf die individuellen Bedürfnisse des Piloten abgestimmt ist – wir bieten Ihnen die Drohnenversicherung als ergänzenden Baustein im Rahmen unserer BOXFlex Haftpflichtversicherung oder als bedarfsgerechte Einzelpolice an. 

Differenziert werden muss bei der Absicherung Ihrer Drohne der private oder gewerbliche Nutzungsrahmen. Hiernach richtet sich der entsprechende Haftpflichttarifs und die damit zusammenhängende Absicherung im Rahmen der Drohnenversicherung. Nähere Informationen, speziell im Hinblick auf die Notwendigkeit oder verpflichtende Absicherung des Fluggerätes empfehlen sich in einem persönlichen Gespräch – gerne besuchen wir Sie hierfür auf Wunsch auch vor Ort. Die Gesetzesänderungen sind auf diesem Sektor einfach zu umfangreich, als dass diese an dieser Stelle vollumfänglich thematisiert werden könnten. 

Die Drohnenversicherung von AXA

Laden Sie sich den Produktflyer zu unserer Haftpflichtversicherung für Drohnen herunter und informieren Sie sich.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die AXA Geschäftsstelle Decker & Brand oHG zu allen Versicherungsfragen in Gummersbach. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

AXA Geschäftsstelle Decker & Brand
Steinmüllerallee 5
51643 Gummersbach 
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