Anwartschaftsversicherung


Die freie Heilfürsorge ist neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ein wesentlicher Bestandteil im Bereich der Krankenversorgung. Von dieser profitieren Polizisten sowie Soldaten der Bundeswehr in Teilen.
Dieser Personenkreis ist unmittelbar über den Dienstherren zu 100 Prozent kostenfrei krankenversichert.
 
Doch was geschieht nach dem aktiven Dienstverhältnis?
Mit Eintritt in die Pension verlieren die Beamten den Anspruch auf Heilfürsorge und werden Beihilfeempfänger.
 
Nach der Bundesbeihilfeverordnung werden den Versorgungsempfängern 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet. Das bedeutet, das beispielsweise eine eingereichte Honorarabrechnung des Zahnarztes in Höhe von 100 Euro zu 70 Euro seitens der Beihilfestelle erstattungsfähig sind.
Die verbleibenden 30 Euro müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Da die Beihilfeansprüche in den Bundesländern individuell geregelt werden, können Sie sich diesbezüglich bei Ihrer jeweils zuständigen Beihilfestelle informieren.
 
Wer sich jedoch im Vorfeld mit dem Thema private Krankenversicherung (PKV) auseinandergesetzt hat, weiß, dass eine Aufnahme in die PKV nur möglich ist, wenn keine nennenswerten Vorerkrankungen vorhanden sind. Darüber hinaus ist das Eintrittsalter ein entscheidender Faktor bei der Beitragsermittlung einer PKV – je älter das Eintrittsalter, je höher die Prämien.
 
Aus diesem Grund bietet Ihnen die DBV Geschäftsstelle Claus Decker in Köln eine Anwartschaftsversicherung an. Diese steht Ihnen in folgenden Formen zur Verfügung:

Kleine Anwartschaft

Der Sinn einer kleinen Anwartschaft besteht darin, dass Sie mit Abschluss dieser Ihren Gesundheitszustand zum Eintrittsalter sichern.
Im Detail bedeutet dies, dass Sie einmalig – in der Regel zu Beginn Ihres Dienstverhältnisses als Heilfürsorgeempfänger – eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Das hierbei erzielte Ergebnis gilt dauerhaft bis zum Eintritt in das Pensionsalter. Schließen Sie nunmehr eine private Krankenversicherung bei der DBV ab, verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung, unabhängig von bereits bestehenden Erkrankungen.

Große Anwartschaft

Die große Anwartschaft ist im Hinblick auf die spätere Gesundheitsprüfung identisch mit der kleinen Anwartschaft. Zusätzlich zur entfallenden Gesundheitsprüfung wird das Eintrittsalter in die PKV „eingefroren“.

Hierzu ein Beispiel:
Sie werden als Zeitsoldat im Alter von 26 Jahren zum Berufssoldaten ernannt. Je nach Laufbahn endet die aktive Zeit bereits ab dem 53. Lebensjahr.
Zur Vermeidung von immens hohen Versicherungsprämien über einen möglicherweise sehr langen Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer großen Anwartschaft.
Schließen Sie diese wie im Beispiel genannt mit 26 Jahren ab, so gilt bei Pensionseintritt das 26. Lebensjahr als Eintrittsalter.
Eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt ebenfalls.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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