Die freie Heilfürsorge ist neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ein wesentlicher Bestandteil im Bereich der Krankenversorgung. Von dieser profitieren Polizisten sowie Soldaten der Bundeswehr in Teilen.
Dieser Personenkreis ist unmittelbar über den Dienstherren zu 100 Prozent kostenfrei krankenversichert.
Doch was geschieht nach dem aktiven Dienstverhältnis?
Mit Eintritt in die Pension verlieren die Beamten den Anspruch auf Heilfürsorge und werden Beihilfeempfänger.
Nach der Bundesbeihilfeverordnung werden den Versorgungsempfängern 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet. Das bedeutet, das beispielsweise eine eingereichte Honorarabrechnung des Zahnarztes in Höhe von 100 Euro zu 70 Euro seitens der Beihilfestelle erstattungsfähig sind.
Die verbleibenden 30 Euro müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Da die Beihilfeansprüche in den Bundesländern individuell geregelt werden, können Sie sich diesbezüglich bei Ihrer jeweils zuständigen Beihilfestelle informieren.
Wer sich jedoch im Vorfeld mit dem Thema private Krankenversicherung (PKV) auseinandergesetzt hat, weiß, dass eine Aufnahme in die PKV nur möglich ist, wenn keine nennenswerten Vorerkrankungen vorhanden sind. Darüber hinaus ist das Eintrittsalter ein entscheidender Faktor bei der Beitragsermittlung einer PKV – je älter das Eintrittsalter, je höher die Prämien.
Aus diesem Grund bietet Ihnen die DBV Geschäftsstelle Claus Decker in Köln eine Anwartschaftsversicherung an. Diese steht Ihnen in folgenden Formen zur Verfügung: