Unser Beratungsangebot für Beamtenanwärter – das bringt Ihnen die Beihilfe

Im Rahmen des Beratungsangebots der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Köln bieten wir Ihnen auch eine Beratung für Beamtenanwärter an. Dabei müssen wir an dieser Stelle direkt betonen, dass es sich dabei nicht um eine Beratung zum Beihilferecht als solchem handelt. Eine solche Beihilferechtliche Beratung darf ausschließlich von einem gerichtlich zugelassenen Beihilfeberater oder einem Rechtsanwalt erfolgen. Bei unserer Beratung geht es um die Möglichkeiten, die Sie haben, um sich neben der Beihilfe abzusichern. Denn viele Beamtenanwärter wissen am Anfang nicht so recht, welche Notwendigkeiten und Verpflichtungen so ein Beamtenverhältnis mit sich bringt und was die Beihilfe als Beamtenanwärter Ihnen letztlich wirklich bringt.

Was genau ist die Beihilfe für Beamtenanwärter?
Beamte sind keine Arbeitnehmer im klassischen Sinne. Sie dienen dem Staat im Beamtenverhältnis – für sie gelten Arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen nur dann, wenn sie in das jeweils geltende Beamtengesetz integriert wurden. Sie haben kein Streikrecht und haben keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn. Das Beamtenverhältnis in seiner Idee und seiner Auslegung ist antiquiert und sieht den Beamten als treuen Diener des Staates, der sich im Dienst für die Allgemeinheit ganz und gar aufzuopfern hat. Dafür erhält der Beamte aber auch keinen Lohn im klassischen Sinne, sondern eine Alimentation, die sich nach den tatsächlichen Bedürfnissen des Beamten richtet. Dazu gehört auch eine Leistung für ärztliche Versorgung und Behandlungen. Beamte sind in aller Regel nicht gesetzlich versichert – im Falle einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung würde der Anspruch auf die Beihilfe erlöschen. Viel mehr sind 50 % - 80 % der jeweils notwendigen Kosten für eine Heilbehandlung, eine Operation, eine Geburt usw. vom Dienstherrn abgedeckt. Nachdem der Beamte das Geld vorgeschossen hat, wird es von der jeweils zuständigen Beihilfestelle erstattet.

Die Beihilfe für Beamte – Bundes- oder Landesbeamter?
Und tatsächlich ist die Frage nach den konkreten Leistungen der Beihilfe gar nicht so einfach zu beantworten. Denn die Höhe der Beihilfe, die Sie zu Behandlungskosten bekommen können, richtet sich nach dem für Sie geltenden Beamtengesetz. Hier gibt es das Bundesbeamtengesetz für Beamte des Bundes, zum Beispiel Beamte bei einer Bundesbehörde wie der Bundesagentur für Arbeit. Daneben gibt es in jedem Bundesland auch ein Landesbeamtengesetz. Dieses gilt für jeden Landes- und Kommunalbeamten im Bundesland. Davon sind Beamte in den Kommunen, aber auch Beamte der Bezirksregierungen, des Landes oder der Polizei betroffen. In den verschiedenen Gesetzen sind unterschiedliche Beihilfesätze festgeschrieben. Außerdem richtet sich die Beihilfe auch nach Ihrem Familienstand und nach der Frage, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Wie hoch Ihr konkreter Beihilfeanspruch ist, sollten Sie sich von Ihrem Dienstherrn am besten schon vor Dienstantritt erläutern lassen, damit Sie ausreichend vorbereitet in den Beamtenstatut eintreten können.

Die Beihilfe deckt niemals 100 % der Kosten ab
Die Beihilfe deckt die Kosten für Sie, Ihre Kinder und Ihre Ehefrau ab, wenn diese nicht anderweitig krankenversichert sind. Allerdings niemals zu 100 %. Je nach Dienstherr und Familienstatus können Sie von einer Kostenerstattung von bis zu 80 % der anfallenden Kosten ausgehen. Von Fall zu Fall variieren dabei mögliche Selbstbehalte und es kann auch Kosten geben, die nicht „Beihilfefähig“ sind. Wie man es auch dreht und wendet, auf einem Teil Ihrer Kosten bleiben Sie immer sitzen. Dafür haben Sie von Ihrem Bruttolohn aber auch keine Abzüge für eine gesetzliche Krankenversicherung.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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