So wird die private Rentenversicherung besteuert
Im deutschen Einkommenssteuergesetzt (EstG) ist genau festgelegt, wie es sich mit der Besteuerung des Vermögens in einer privaten Rentenversicherung verhält. Grundsätzlich lässt sich erst einmal sagen, dass die von Ihnen geleisteten Beiträge immer als Sonderausgaben zählen, und somit steuerlich absetzbar sind. Das bedeutet auch, dass Sie bei höheren Beiträgen auch automatisch immer eine niedrigere Steuerlast haben.
Bei den Auszahlungen kommt es aus steuerlicher Sicht auf mehrere Faktoren an. Im Einkommenssteuergesetz ist geregelt, dass Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung in Höhe des entstandenen Gewinns zu versteuern sind. Das bedeutet, normalerweise müssen Sie auf die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen reguläre Steuern zahlen. Diese Regel greift jedoch nicht, wenn Sie mehr als 12 Jahre in den bestehenden Vertrag eingezahlt haben, denn dann müssen Sie nur noch 50 Prozent dieser Gewinne besteuern.
Bei Ihrer Rente haben Sie immer die Wahl zwischen einer einmaligen und einer monatlichen Auszahlung. Die monatlichen Auszahlungen müssen mit dem sogenannten ,,Ertragsanteil“ besteuert werden, den der Gesetzgeber in § 22 EStG regelt. Dieser richtet sich nach dem Beginn der Rentenauszahlung.