Berechnen Sie Ihren Anspruch mit unserem Vorsorge Check
Unser Vorsorge Check für Beamte erlaubt Ihnen, Näherungswerte für Ihren bereits erworbenen Anspruch auf Ruhegehalt und Ihre Versorgung im Falle einer Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit zu ermitteln. Die Berechnungen unterliegen den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und können beispielsweise in folgender Art durchgeführt werden:
Sie sind verheiratet, vollbeschäftigt, in die Besoldungsordnung "A" (A03-A16) eingruppiert und Ihr Ehepartner arbeitet nicht im öffentlichen Dienst. Sollte Ihr Partner im öffentlichen Dienst tätig sein, kann der Familienzuschlag nur einmal gewährt werden. Beim Ruhegehalt im Falle der Dienstunfähigkeit werden lebenslang 10,8 % abgezogen - 3,6% pro Jahr, für maximal drei Jahre bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit. Sollten Sie bei einem Restleistungsvermögen von täglich unter drei Stunden liegen, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Eine Halbierung erfolgt, wenn sich Ihr tägliches Restleistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden bewegt.