Autoliebhaber sind oft bereit, viel Zeit und Geld in ihr Hobby zu investieren. Kein Wunder also, dass ihnen auch eine passende Absicherung des geliebten Fahrzeuges in der Regel sehr am Herzen liegt. Unter den richtigen Voraussetzungen können Sie sich die Vorteile der Youngtime- Versicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Köln sichern – und damit eine ganz besondere Versicherung für ein ganz besonderes Fahrzeug.
Was versteht man eigentlich unter einem Youngtimer?
Den Begriff Oldtimer kennt jeder – zumindest hat ihn jeder schon einmal irgendwo gehört. Doch wenn man fragt, was ein Youngtimer ist, bekommt man oftmals ratlose Gesichter zu sehen. Dabei ist die Antwort ganz einfach. Wie beim Oldtimer gibt es bestimmte Kriterien, damit ein Auto als Youngtimer bezeichnet werden darf. Ein Youngtimer muss zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1987 erstmalig zugelassen worden sein. Doch um wirklich in den Genuss der besonderen Konditionen der AXA Youngtimer-Versicherung kommen zu können, müssen noch einige weitere Anforderungen erfüllt sein. So darf die Jahreslaufleistung Ihres Youngtimers beispielsweise nicht über 8.000 Kilometer liegen. Außerdem muss das zu versichernde Fahrzeug als Zweitwagen angemeldet sein. Der Fahrer muss mindestens 30 Jahre alt und darüber hinaus auch Versicherungsnehmer sein. Dazu muss sich Ihr Youngtimer in einem überdurchschnittlich guten Zustand befinden. Ein Marktwertgutachten ist vorzulegen – dieses darf nicht älter als zwei Jahre alt sein und muss eine Beurteilung des Zustands des Fahrzeuges mit einer Note von 2 oder besser aufweisen. Der Wert des zu versichernden Fahrzeuges muss darüber hinaus mindestens 4.000 € betragen. Und, was auch wichtig ist, damit ein Fahrzeug überhaupt als Youngtimer durchgeht: Der Originalzustand muss weitgehend erhalten geblieben sein. Dazu gehört auch, dass nur originale Teile in dem Fahrzeug verbaut worden sein dürfen.