Rund um die ganzheitliche Mitarbeiterabsicherung gibt es Fragen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen beschäftigen. Die AXA Versicherung Daniel Martin in Siegen beantwortet die wichtigsten hier kompakt und verständlich. Bei weiterführenden Fragen stehen wir persönlich für Sie bereit.
Müssen Sie als Arbeitgeber eine ganzheitliche Mitarbeiterabsicherung anbieten oder ist das freiwillig?
Eine gesetzliche Pflicht zur umfassenden ganzheitlichen Mitarbeiterabsicherung besteht in dieser Form nicht. Zur betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer jedoch einen gesetzlichen Anspruch. Darüber hinaus sind zusätzliche Absicherungsbausteine freiwillige Leistungen, die Ihre Attraktivität als Arbeitgeber gezielt steigern.
Welche Absicherung greift, wenn ein Mitarbeiter nach einem Unfall dauerhaft nicht mehr in seinen Beruf zurückkehren kann?
Genau für diesen Fall ist die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung als Baustein der ganzheitlichen Mitarbeiterabsicherung konzipiert. Sie sichert das Einkommen der betroffenen Person ab, wenn eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein reicht in solchen Fällen oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
Wie lässt sich die ganzheitliche Mitarbeiterabsicherung gestalten, wenn Ihr Unternehmen nach einem starken Wachstum plötzlich deutlich mehr Mitarbeitende hat?
Die ganzheitliche Mitarbeiterabsicherung der AXA Versicherung Daniel Martin in Siegen ist skalierbar. Wächst Ihr Unternehmen, können bestehende Konzepte angepasst und erweitert werden. Wir überprüfen gemeinsam, welche Bausteine bei veränderter Betriebsgröße neu bewertet oder ergänzt werden sollten. So bleibt Ihr Schutzkonzept dauerhaft passend.
Können Ihre Mitarbeitenden die Absicherung beim Arbeitgeberwechsel mitnehmen?
Das hängt vom gewählten Durchführungsweg ab. Bei der Direktversicherung ist eine Übertragung in vielen Fällen möglich. Die AXA Versicherung Daniel Martin in Siegen klärt im Beratungsgespräch, welche Regelungen für den jeweiligen Baustein gelten. So wissen Ihre Mitarbeitenden von Anfang an, was mit ihrer Absicherung bei einem Wechsel passiert.