Wir von der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen raten Ihnen, vor dem Abschluss der Bestattung Versicherung einige Punkte im Blick zu haben. Achten Sie insbesondere darauf, dass Sie eine Versicherungssumme vereinbaren, die die Kosten der Bestattung deckt, die Sie für sich wünschen.
Rechnen Sie damit, dass Ihre Hinterbliebenen mit Beerdigungskosten belastet werden, die sich wie folgt zusammensetzen können:
- Für die Bestattung selbst veranschlagt das Bestattungsunternehmen einen Betrag von circa 1.000 Euro.
- Die Kosten für den Sarg liegen bei circa 3.000 Euro.
- Für die Einsargung und die Überführung müssen Ihre Hinterbliebenen circa 650 Euro aufwenden.
- Die Friedhofsverwaltung erhebt eine Grabnutzungsgebühr, die für ein einzelnes Grab bei circa 1.850 Euro liegt.
- Traueranzeigen kosten im Durchschnitt 600 Euro.
- Für den Grabstein berechnet Ihnen der Dienstleister circa 2.000 Euro.
- Richten die Hinterbliebenen eine Trauerfeier aus, sollten Sie einen Betrag von circa 1.000 Euro veranschlagen.
Insgesamt betragen die Kosten Ihrer Beerdigung bei circa 10.100 Euro. Die Kosten sind für Ihre Angehörigen keine finanzielle Belastung, wenn Sie sich für den Abschluss einer Versicherung zur Übernahme der Bestattungskosten entschieden haben.
Bei dem Abschluss der Sterbegeldversicherung können Sie sich zwischen unterschiedlichen Tarifen entscheiden. Möchten sie schon mit Mitte 50 eine Versicherung für die Übernahme Ihrer Bestattungskosten vereinbaren, lohnt sich z. B. ein Tarif mit einer verkürzten Dauer für die monatlichen Beitragszahlungen.
Wählen Sie einen Tarif, der eine Beitragsbefreiung vorsieht, kann die Versicherung Ihnen nur einen umfänglichen Schutz bieten, wenn Sie monatlich einen höheren Beitrag leisten. Erreichen Sie ein hohes Alter, profitieren Sie aber trotzdem. Denn in der Summe gleichen sich die Beitragszahlungen aus. Die Leistungen Ihres Versicherungsschutzes sind hiervon nicht berührt. Außerdem garantieren wir von der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen Ihnen die Auszahlung der Versicherungssumme selbst dann, wenn Sie keine Beitragszahlungen mehr leisten müssen.
Sie können sich bei Abschluss der Versicherung für oder gegen eine Wartezeit entscheiden. Ohne Wartezeit beginnt Ihr Versicherungsschutz mit Ihrer Unterschrift unter dem Vertrag. Mit Wartezeit ergibt sich hinsichtlich des Beginns der Wartezeit eine Einschränkung. Dafür können Sie eine Versicherung für die Übernahme der Bestattungskosten abschließen, ohne Fragen zu Ihrem derzeitigen Gesundheitsstand machen zu müssen.