Ambulant wird auch mit „nicht ortsgebunden“ übersetzt und steht im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen. Nach der Leistungserbringung dürfen Sie wieder nach Hause gehen. Eine ambulante Behandlung findet in der Regel in der Praxis des Haus- oder Facharztes statt. Gleiches gilt für ambulante Leistungen in einem Krankenhaus, das Sie am selben Tag wieder verlassen. Das Gegenteil von ambulant ist stationär. Hierbei ist ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die ambulante Grundversorgung von der GKV abgesichert wird. Die Leistungen, die damit getragen werden, dürfen nur „medizinisch notwendig“ sein. Umfassende Leistungen für Ihr Wohl können Sie von der GKV nicht erwarten. Daher ergibt es Sinn, eine ambulante Zusatzversicherung, wie von der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen, abzuschließen, die Ihnen den Status eines Privatpatienten verleiht. Je nach Tarifwahl erhalten Sie attraktive Zuschüsse bei ambulanten Leistungen vom Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren, Sehhilfen und in weiteren Bereichen.