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AXA Schwerte Meyer, Schwarz & Grauli oHGAltersvorsorgedepot | AXA Versicherung - Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Schwerte

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Das Altersvorsorgedepot von AXA

Für Ihre Pläne von morgen

Mit Fonds und ETFs Vermögen fürs Alter aufbauen – und ab 2027 staatliche Förderung nutzen.

Das neue Altersvorsorgedepot verbindet die Renditechancen des Kapitalmarkts mit staatlichen Zulagen. Je nach persönlicher Förderberechtigung kann ein einmaliger Berufseinsteigerbonus Ihre Beiträge zusätzlich ergänzen. Da das Depot keine Beitragsgarantie bietet, sind auch Wertschwankungen und Verluste möglich.

Erfahren Sie, welche Förderungen beansprucht werden können und welche Vorsorgelösung zu Ihnen passt.

Wir zeigen Ihnen, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, was die vereinfachte Variante – das Standarddepot – auszeichnet und worauf Sie bei Ihrer Entscheidung achten sollten.

Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr

bei 1.800 € Eigenbeitrag und unmittelbarer Berechtigung

Bis zu 300 € je zugeordnetem Kind im Jahr

ab 300 € Eigenbeitrag und bestehendem Zulagenanspruch

Einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus

unter 25 zu Jahresbeginn, weitere Voraussetzungen gilt es zu beachten

Ihre Wahl zusammen mit AXA

Mit dem Altersvorsorgedepot nutzen Sie die Renditechancen des Kapitalmarkts – ohne Beitragsgarantie.

Deshalb sind Wertschwankungen und Verluste möglich. Das Standarddepot ist eine vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots. Es bietet eine voreingestellte Anlagestrategie und gesetzlich begrenzte Effektivkosten. Die Unterschiede liegen vor allem darin, welche Anlagen Sie wählen können, wie diese gesteuert werden und welche Kostenvorgaben gelten.

JustInvest AltersvorsorgeDepot

Ein breiterer Rahmen für Ihre Anlagestrategie.

  • Große Auswahl an Fonds und ETFs, sowie weitere gesetzlich zugelassene Anlagen
  • Konkrete Auswahl und Mitgestaltung möglich
  • Änderung der Beitrags- und Vermögensaufteilung möglich

Kann passen, wenn Sie mehr Anlagemöglichkeiten wünschen, eine höhere Risikobereitschaft besitzen und einen langfristigen Anlagehorizont bis zur Rente haben.

StandardDepot easy

Vorgegebene Fonds. Klare Grundeinstellungen.

  • Zwei festgelegte Fonds mit unterschiedlichem Risikoprofil
  • Voreingestellte Aufteilung; kleine Anpassungen möglich
  • Effektivkosten in Höhe von max. 1 %

Kann passen, wenn Sie weniger Anlageentscheidungen treffen möchten, ihre Risikobereitschaft geringer ist und einen eher kürzeren Anlagehorizont bis zur Rente haben.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Sie zahlen ein.

Sie wählen Ihre Sparrate passend zu Ihrem Budget. Um die staatlich geförderten Zulagen zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich mindestens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlen.

Der Staat fördert.

Je nach Ihrer Förderberechtigung ergänzen eine Grundzulage, Kinderzulagen und gegebenenfalls ein einmaliger Bonus Ihre eigenen Beiträge.

Ihr Geld wird angelegt.

Ihr Geld wird in die von Ihnen ausgewählten Anlagen investiert – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Schon kleinere Beiträge bekommen Unterstützung.

Die neue Grundzulage richtet sich nach dem eingezahlten Beitrag. Die einkommensabhängige 4-%-Berechnung der bisherigen Riester-Förderung entfällt im neuen System.

Die ersten 360 € im Jahr: 50 Cent je eingezahltem Euro

Bis zu 180 € Grundzulage für die erste Beitragsstufe. Voraussetzung sind insgesamt mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr.

Weitere Beiträge bis 1.800 € im Jahr: 25 Cent je zusätzlichem Euro

Bis zu 360 € weitere Grundzulage für den Beitragsanteil oberhalb von 360 €. Zusammen sind bis zu 540 € möglich.

Zusätzlich für Familien: 1 Euro je Euro und zugeordnetem Kind

Maximal 300 € Kinderzulage pro Kind. Die volle Kinderzulage wird ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr erreicht.

Beträge für unmittelbar Zulage berechtigte. Kinderzulage nur bei entsprechendem Kindergeld- und Zulagenanspruch; für dasselbe Kind keine doppelte Zuordnung.

Rechenbeispiel: Angestellter, 35 Jahre mit 1. Kind

1.800 € (Eigenbeitrag / Jahr) + 540 € (Grundzulage) + 300 € (Kinderzulage) = 2.640 € (Gesamtanlage / Jahr)

Mehr Menschen können gefördert vorsorgen

Angestellte & Auszubildende

Sind Sie in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, gehören Sie grundsätzlich zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Auch weitere Personengruppen können förderberechtigt sein, wenn sie nach den gesetzlichen Regelungen gleichgestellt sind.

Beamtinnen & Beamte

Wer inländische Besoldung bezieht, kann grundsätzlich staatliche Förderung erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie gegenüber der zuständigen Stelle in die erforderliche Datenübermittlung eingewilligt haben.

Selbstständige & Versorgungswerke

Die Förderung wird auf weitere Personengruppen unter 67 Jahren ausgeweitet. Dazu zählen Selbstständige und Gewerbetreibende mit gesetzlich begünstigten Einkünften, die für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgegeben haben. Auch bestimmte angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen einbezogen.

Voraussetzungen für Ihre Förderberechtigung

Selbstständig oder im Versorgungswerk: Welche Bedingungen sind wichtig?

Was gilt bei einer Berechtigung über den Ehe- oder Lebenspartner?

Ihr bestehender Vertrag verdient einen genauen Blick

Eine höhere mögliche Grundzulage bedeutet nicht automatisch, dass sich ein Wechsel für Sie lohnt. Entscheidend sind auch Ihr Eigenbeitrag, mögliche Kinderzulagen sowie die Garantien, Kosten und Leistungen Ihres bisherigen und des neuen Vertrags.

Merkmal
Renditechancen (Bei Fortführung im alten Fördersystem)
Neues System ab 2027 (Altersvorsorgedepot / Standarddepot)
Grundzulage
175 € jährlich bei ausreichendem Eigenbeitrag
Bis 540 € jährlich für unmittelbar Berechtigte, abhängig vom Eigenbeitrag
Kinderzulage
185 € für vor 2008 geborene Kinder, sonst 300 €; voller Betrag bei ausreichendem Eigenbeitrag
Bis 300 € je zugeordnetem Kind; voller Betrag ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr
Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200 € unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Ebenfalls einmalig 200 €; kein zweiter Bonus allein durch einen Wechsel
Eigenbeitrag für volle Grundzulage
Grundsätzlich 4 % der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 € abzüglich Zulagen; mindestens 60 €
1.800 € jährlich für die maximale Grundzulage; Förderung grundsätzlich ab 120 € Jahresbeitrag
Kapitalanlage & Garantie
Je nach Vertrag z. B. Versicherungs-, Fonds- oder Banksparlösung; gesetzliche Beitragserhaltungsvorgaben
Zugelassene Kapitalanlagen; bei den beiden Depotvarianten keine Beitragsgarantie
Kosten
Abhängig vom Bestandsvertrag
Abhängig vom Produkt; höchstens 1,0 % Effektivkosten beim Standarddepot
Selbstständige
Bestimmte Gruppen bereits berechtigt,  z. B. bei Rentenversicherungspflicht oder mittelbar
Erweiterter berechtigter Personenkreis unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Auszahlung
Grundsätzlich lebenslange Absicherung, bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung möglich; Altverträge prüfen
Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85; bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung

So geht es weiter – Drei Optionen

Option A – Bestehenden Vertrag fortführen.

Sie können Ihren bestehenden Vertrag grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weiterführen. Attraktive Garantien und günstige Konditionen können dafürsprechen, ihn beizubehalten – insbesondere, wenn Ihr Rentenbeginn bereits näher rückt.

Option B – Nur die Förderung wechseln.

Sie können auch mit Ihrem bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln. Ob Sie dadurch höhere Zulagen oder steuerliche Vorteile erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Beiträgen ab. Die bisherigen Vertragsbedingungen bleiben dabei erhalten; ein reiner Förderwechsel verändert Ihre Anlagestrategie, Garantien und Kapitalmarktrisiken nicht.

Die Wechselerklärung ist unwiderruflich und gilt einheitlich für Ihre Bestandsverträge. Deshalb prüfen wir vorab gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie vorteilhaft ist.

Option C – In einem neuen Vertrag übertragen.

Auch ein Wechsel in einen neuen Vertrag ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Vergleichen Sie vorab die Leistungen, Kosten, Garantien und Auszahlungsbedingungen Ihres bestehenden Vertrags mit denen des neuen Angebots. So können Sie beurteilen, ob der Wechsel zu Ihrer Vorsorgeplanung passt.

Ihre Wahl zusammen mit AXA

Für Ihre spätere Auszahlung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche Sie nutzen können und wie diese ausgestaltet sind, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Lebenslange Rente.

Regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende. Die Höhe hängt unter anderem vom angesparten Kapital und den Verrentungsbedingungen ab.

Auszahlungsplan.

Regelmäßige Entnahmen über eine Laufzeit, die frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet. Die Beträge werden wiederkehrend neu berechnet und können sich ändern.

Bis zu 30 % zum Start.

Eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn kann vereinbart werden. Das verbleibende Kapital dient der weiteren Auszahlung.

Beginn grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren. Ein früherer Beginn ist bei einer bereits früher einsetzenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem möglich. Ein befristeter Auszahlungsplan sichert das Einkommen nach seinem Laufzeitende nicht automatisch ab.

In 4 Schritten zum Altersvorsorgedepot.

So einfach funktioniert es!

  1. Beratungsgespräch.

    Wir analysieren Ihre individuelle Situation: Einkommen, Kinder, Anlagehorizont und Risikobereitschaft. Ergebnis: Ihre persönliche Förderquote.

  2. Produktauswahl.

    Gemeinsam wählen wir das passende Modell was zu Ihren Zielen und Wünschen passt.

  3. Depot eröffnen.

    Ab dem 1. Januar 2027 (voraussichtlich) können Sie das Altersvorsorgedepot eröffnen – volldigital oder mit persönlicher Begleitung durch unser Team.

  4. Förderung & Aufbau.

    Ihre Zulagen werden gutgeschrieben. Sie investieren in Ihre gewählte ETF-Strategie und bauen kontinuierlich Vermögen auf.

Drei Stapel mit goldenen Münzen, auf denen ein Euro-Zeichen steht

Versorgungslücke von 52 % schließen.

Der demografische Wandel beeinträchtigt zunehmend die Tragfähigkeit der gesetzlichen Rente. Im Durchschnitt beträgt die Altersrente nur etwa 48 % Ihres letzten Nettogehalts.

Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € bleiben rund 1.440 € gesetzliche Rente.

Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Vorsorgeberatung inkl. Rentenplan durch unsere Experten, um für Ihren Ruhestand vorzusorgen.

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Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ist das Altersvorsorgedepot bereits beschlossen?

Wann kann ich das Altersvorsorgedepot bei AXA abschließen?

Was kostet ein Anbieterwechsel?

Kann man Geld vor dem Ruhestand entnehmen?

Was ist der Unterschied zwischen Riester-Rente und Altersvorsorgedepot?

Kann ich als Selbstständiger das Altersvorsorgedepot nutzen?

Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?

Was passiert mit dem Geld, wenn der Markt einbricht?

Wie werde ich im Rentenalter ausgezahlt?

Ist das angesparte Kapital vererbbar?

Was bringt mir das Altersvorsorgedepot als junger Mensch?

Wie hoch sind die Kosten beim Altersvorsorgedepot?

Kann ich das Altersvorsorgedepot auch steuerlich absetzen?

Kann ich auch mehr als 150 € im Monat sparen?

Wie viele geförderte Verträge kann ich sparen?

Gemeinsam erstellen wir mit Ihnen eine individuelle Übersicht zur Ihrer Altersvorsorge.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zum Altersvorsorge in Schwerte, Hagen, Dortmund oder Bochum.

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