Beitragserhöhungen der Krankenversicherung (11.11.2025)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht unter einem enormen finanziellen Druck
Trotz der Erhöhung am Jahresanfang mussten viele Krankenkassen im Laufe des Jahres ihren Zusatzbeitrag erneut erhöhen.
Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse liegt mittlerweile somit bei 17,5 % (inklusive des jeweiligen Zusatzbeitrages) und ein Ende dieser Beitragssteigerungen ist nicht in Sicht.
Die folgende Kurzanalyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt 2 Szenarien wie sich die Preissteigerungen entwickeln könnten.
Auch ohne Stabilisierungsmaßnahmen wird der Beitragssatz demografiebedingt bis 2035 auf 19,3 % steigen
Sollte es jedoch zu dem Kostendruck-Szenario kommen wird der Beitragssatz 2035 bereits auf 21,5 % und im Jahre 2050 sogar auf 26% gestiegen sein.
Für diese Berechnung wird, basierend auf der tatsächlichen Kostenentwicklung von 2013-2023, unterstellt das auch langfristig die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen.
Aber warum ist das so?
Hierzu gibt es laut der WIP-Studie mehrere Ursachen.
1.) Durch die alternde Bevölkerung wächst die Inanspruchnahme der Gesundheitsleistungen stetig.
2.) Gesetzlich beschlossene Leistungserweiterungen treiben die Kosten in die Höhe.
3.) Der medizinisch-technische Fortschritt trägt zur starken Kostenentwicklung bei, denn neue Therapien verursachen erhebliche Mehrausgaben.
4.) Große wirtschaftliche Faktoren wie die Folgen der Corona-Pandemie als auch die Preissteigerungen aufgrund des Ukraine-Kriegs.
Das hat zur Folge das die Einnahmen mit den Ausgaben nicht Schritt halten können. Die Schere klafft auseinander und haben Beitragssatzerhöhungen zwangsläufig zur Folge.
Auch die private Krankenversicherung (PKV) bleibt von Preissteigerungen nicht verschont.
Auch hier ist es so, dass medizinischer Fortschritt und die PKV-Beiträge eng zusammenhängen. Im Gegensatz zur GKV dürfen private Versicherungsunternehmen ihre einmal gegebenen Leistungsversprechen nicht kürzen.
Daraus folgt, dass sich der lebenslange Leistungsanspruch auf diesen medizinischen Fortschritt erstreckt.
Die Unterschiede in der Beitragsberechnung sehen wir folgt aus:
Die GKV erhebt einen festgelegten Beitragssatz und einen prozentualen Zusatzbeitrag. Diese Regel gilt für jedes zahlenden Mitglied.
Die Beiträge der PKV richten sich nicht nach dem Einkommen. Die Beiträge sind individuell und abhängig vom jeweiligen Versicherungsschutz.
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