Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
Als Halter eines Luftfahrzeuges tragen Sie die Haftung, wenn durch den Betrieb des Luftfahrzeuges ein Schaden an Personen oder Sachen entstanden sein sollte. Der Versicherungsschutz der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch des Luftfahrzeuges. Außerdem ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Halters sowie aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung des Luftfahrzeuges beteiligt sind eingeschlossen. Auch wenn Sie den Unfall gar nicht verursacht haben, sondern dieser durch Versagen der Maschinen oder Materialermüdung erklärt werden kann, haften Sie dennoch. Sachschäden können dabei zum Beispiel im Fall eines Absturzes dann entstehen, wenn Ihr Fluggerät andere Objekte trifft oder auf eine stark befahrene Straße stürzt und dadurch andere Unfälle verursacht werden. Kommen in einem solchen Fall Personenschäden hinzu, können die Kosten der Haftung schnell in die Hunderttausende gehen
In Sachen Luftfahrthaftpflichtversicherung bieten wir von der AXA Ihnen die folgenden Versicherungslösungen an: