Wann kann Ihr Auto überhaupt in der Youngtimer-Versicherung der AXA versichert werden?
Den Begriff Oldtimer hört man häufig – das Wort Youngtimer hingegen ist oftmals erst einmal nur Fachleuchten ein Begriff. Als Youngtimer bezeichnet man ein Auto, das zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1987 erstmalig zugelassen wurde. Doch damit Sie in den Genuss der besonderen Konditionen unserer AXA Youngtimer-Versicherung der AXA
Versicherung Fink & Wagner GmbH in München kommen können, müssen noch ein paar weitere Kriterien erfüllt sein. So darf Ihr Youngtimer beispielsweise nicht mehr als 8.000 Kilometer Jahreslaufleistung leisten müssen. Darüber hinaus muss er als Zweitwagen angemeldet sein. Der Fahrer oder die Fahrerin muss mindestens 30 Jahre alt sein und darüber hinaus auch als Versicherungsnehmer auftreten. Weiter muss sich Ihr Youngtimer in einem überdurchschnittlich guten Zustand befinden, das heißt es muss ein Marktwertgutachten vorliegen, welches nicht älter als zwei Jahre alt ist und in dem das Auto mit der Zustandsnote 2 oder besser beurteilt wurde. Außerdem sollte festgelegt sein, dass noch mindestens ein Autowert von 4.000 € vorliegt. Außerdem muss der Originalzustand weitgehend erhalten geblieben sein – das heißt, es dürfen nur originale Teile in dem Fahrzeug verbaut worden sein. Nachträgliche Aufrüstungen führen dazu, dass ein Auto den Status eines Youngtimers verlieren kann.