Arbeitnehmer nehmen gerne vermögenswirksame Leistungen (VL) in Anspruch, um sich ein Vermögen aufzubauen. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die teilweise im Tarifvertrag für Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten erfasst sind. Sie können bis zu 40 Euro im Monat betragen und beispielsweise für eine laufende Baufinanzierung, einen Bausparvertrag, einen Banksparplan oder für einen Aktienfondsparplan verwendet werden, wenn sie für VL-Sparen geeignet sind. Normalerweise legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Bestätigung über einen VL-Vertrag vor, damit er den vereinbarten Betrag einzahlen kann. Ihre AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in
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