Sie fragen - wir antworten
An dieser Stelle ist es natürlich, dass die Meisten noch offene Fragen haben und einige Detailinformationen noch weiter fehlen. Eine kleine Hilfe zur Beseitigung Ihrer Unklarheiten können die folgenden Fragen sein, die wir Ihnen hier samt kompetenter Antwort fixiert haben:
Welche Versorgungsformen können gewählt werden?
Zu Kapital-, wie auch Rentenleistungen kann die Unterstützungskasse zusagen. Auch lässt sich die Versorgung mit einer Berufsunfähigkeits-, und/oder Hinterbliebenenleistung erweitern. Vorzeitige Risiken lassen sich somit einfach aushebeln.
Wie werden die Beiträge steuerlich behandelt?
Die Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen und auch ein zu zahlendes Verwaltungshonorar sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zugesagte Versorgungszusagen müssen nicht bilanziert werden. Eine steuerfreie Einzahlung in unbegrenzter Höhe ist für den Mitarbeiter bei rückgedeckten Unterstützungskassen mittels Entgeltumwandlung ebenso möglich. Damit lässt sich eine Zusatzversorgung aus unversteuerten Einkommensteilen attraktiv gestalten.
Wie sieht die sozialversicherungsrechtliche Behandlung aus?
Sofern die Beiträge über den Mitarbeiter - Entgeltumwandlung genannt - finanziert werden, so sind die Beiträge des Arbeitgebers und Arbeitnehmers bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Das Einkommen muss hierfür aber auch innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Was passiert bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers?
Unter bestimmten Voraussetzungen behält der Mitarbeiter bei einer Unterstützungskassenversorgung, im Falle eines vorzeitigen Austritts aus dem Unternehmen, eine Anwartschaft auf die Leistungen, die sogenannte Unverfallbarkeit. Bei einer Entgeltumwandlung ist eine sofortige Unverfallbarkeit gesetzlich geregelt. Im Gegensatz dazu muss bei einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung der Mitarbeiter das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben und die Versorgungszusage muss fünf Jahre bestanden haben.
Sofern der neue Arbeitgeber Mitglied der AXA-Unterstützungskasse ist, lässt sich bei einem ausscheidenden Mitarbeiter mit Unverfallbarkeitsansprüchen die Unterstützungskassenversorgung entsprechend fortsetzen.
Hat der Mitarbeiter keine Unverfallbarkeitsansprüche, wird bei Betriebsaustritt das aus der Rückdeckungsversicherung freiwerdende Kapital zur Deckung per Rückkauf von dieser an die Unterstützungskasse der AXA gezahlt. Nutzbar ist es dann für Beitragsreduktionen bei Rückdeckungsversicherungen.