Im Krankheitsfall sollten Sie stets ausreichend krankenversichert sein – nicht nur zu Hause, sondern auch auf Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Das gilt ebenso für Aufenthalte innerhalb der EU, denn trotz bestehender gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) können durch länderspezifische Regelungen zusätzliche Kosten entstehen.
Immer dann, wenn medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden, die im Leistungskatalog der deutschen GKV nicht vorgesehen sind, erfolgt keine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.
Im Gegensatz zu Deutschland kann in einigen Ländern die medizinische Behandlung bei Zahlungsunfähigkeit verweigert werden – selbst wenn sie dringend notwendig ist. Das ist ein wesentlicher Grund, sich für den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung (ARK) zu entscheiden.
Die AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen hierfür den passenden Schutz, damit Sie auch im Ausland jederzeit optimal abgesichert sind.