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Krank und arbeitsunfähig - Wie geht es finanziell weiter?

Krank und arbeitsunfähig - Wie geht es finanziell weiter? (17.06.2026)

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wer zahlt eigentlich mein Einkommen, wenn ich länger krank bin? Der Weg führt in der Regel von der Lohnfortzahlung über das Krankengeld bis hin zur Nahtlosigkeitsregelung und gegebenenfalls zur Erwerbsminderungsrente.

Hier ein Überblick über den gesamten Ablauf:

1. Die ersten 6 Wochen: Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber

Wirst du arbeitsunfähig krankgeschrieben, zahlt dein Arbeitgeber zunächst dein normales Gehalt weiter.

Dauer: bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) je Krankheitsfall

Voraussetzung ist, dass Das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht und die Krankheit nicht vorsätzlich verursacht wurde.

2. Ab der 7. Woche: Krankengeld der Krankenkasse

Besteht die Arbeitsunfähigkeit weiter, endet die Lohnfortzahlung. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Das Krankengeld beträgt in der Regel:

  • 70% des Bruttoeinkommens,
  • höchstens 90% des Nettoeinkommens
  • davon wird die Krankenversicherung noch abgezogen

Das Krankengeld wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Diese Zeit wird als Blockfrist bezeichnet.

3. 78 Wochen: Die Aussteuerung

Ist die Höchstbezugsdauer erreicht, endet das Krankengeld automatisch. Dieser Vorgang wird Aussteuerung genannt.

Wichtig:

  • Die Aussteuerung beendet nicht automatisch das Arbeitsverhältnis.
  • Du kannst weiterhin krankgeschrieben sein.
  • Du kannst weiterhin einen Arbeitsvertrag haben.

Viele Betroffene stehen jetzt vor der Frage: Wer zahlt mein Einkommen, wenn ich weiterhin krank bin?

Genau dafür gibt es die Nahtlosigkeitsregelung.

4. Die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III)

Die sogenannten Nahtlosigkeitsregelung soll verhindern, dass Menschen nach der Aussteuerung ohne Einkommen dastehen. Die Agentur für Arbeit kann Arbeitslosengeld I zahlen, obwohl die betroffene Person wegen Krankheit dem Arbeitsmarkt gar nicht voll zur Verfügung steht.

Voraussetzungen

  • Das Krankengeld ist ausgelaufen.
  • Die Leistungsfähigkeit ist erheblich eingeschränkt.
  • Es besteht Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente oder Reha-Leistung.
  • Die Voraussetzung für Arbeitslosengeld I ist erfüllt.

Was musst du tun?

Spätestens einige Wochen vor der Aussteuerung solltest du dich bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld I beantragen. Die Arbeitsagentur prüft dann, ob die Nahtlosigkeitsregelung angewendet wird.

5. Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente

Wer dauerhaft oder auf längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, sollte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft dabei:

  • Welche Erkrankungen vorliegen.
  • Welche Tätigkeiten noch möglich sind.
  • Wie viele Stunden täglich noch gearbeitet werden können.

Volle Erwerbsminderungsrente

Wenn weniger als 3 Stunden täglich gearbeitet werden kann.

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich gearbeitet werden kann.

  • Während der Prüfung des Rentenantrags: Die Bearbeitung eines Rentenantrags dauert oft mehrere Monate. Damit in dieser Zeit keine finanziellen Lücken entsteht, zahlt die Agentur für Arbeit häufig Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung weiter
  • Wenn die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird: Wird die Erwerbsminderungsrente bewilligt endet die Zahlung des Arbeitslosengeldes ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Zahlung durch die Deutsche Rentenversicherung
  • Wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird: Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch das Ende aller Ansprüche.

Möglichkeiten:

1) Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen.

2) Klage beim Sozialgericht erheben.

3) Weitere Leistungen über die Agentur für Arbeit prüfen lassen.

Gerade bei psychischen, chronischen Schmerzen und komplexen Krankheitsbildern werden Ablehnung häufig im Widerspruchs- oder Klageverfahren nochmals überprüft.

Bei der Erwerbsminderungsrente wird häufig Widerspruch eingelegt, weil ein großer Teil der Anträge zunächst abgelehnt wird. Aktuelle Zahlen zeigen, dass etwa 42 bis 45% der Anträge auf Erwerbsminderungsrente zunächst abgelehnt werden.

Fazit

Eine längere Krankheit kann schnell zur finanziellen Belastung werden. Zwar helfen Lohnfortzahlung, Krankengeld und die Nahtlosigkeitsregelung, doch sie ersetzen oft nicht das gewohnte Einkommen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Existenz sichern, wenn der eigene Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.

Eine Krankentagegeld Versicherung schützt vor Einkommensverlust während längerer Ausfälle, und eine Rechtschutzversicherung hilft, berechtigte Ansprüche gegenüber Versicherungen und Behörden durchzusetzen.

Wer früh vorsorgt, schafft finanzielle Sicherheit für den Fall, dass die Gesundheit plötzlich nicht mehr mitspielt.

Gut zu wissen:

Entgegen der weit verbreiteten Annahme werden heute nicht wesentlich mehr Erwerbsminderungsrente beantragt als früher. Die Antragszahlen bewegen sich seit Jahren auf einem ähnlichen Niveau von rund 350.000 Anträgen jährlich.

Geändert hat sich jedoch die gesetzliche Absicherung: Während früher der Verlust des eigenen Berufes häufiger zu einem Rentenanspruch führte, zählt heute vor allem die verbliebene Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dadurch gewinnt die private Absicherung durch Berufsunfähigkeit- , Krankentagegeld- und Rechtschutzversicherung zunehmend an Bedeutung.

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