Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – eine neue Ära
der Mitarbeiterversorgung

Am 01. Januar 2018 trat hierzulande das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu gestalten. Dies geschieht durch gezielte Fördermaßnahmen des Staates, die kleine und mittlere Unternehmen dazu veranlassen eine betriebliche Altersversorgung auch in ihrem Betrieb einzuführen.

Doch das ist noch nicht alles. Der Gesetzgeber erhofft sich weiterhin, dass Beschäftigte mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen einen Anreiz darin sehen eine Eigenvorsorge, unabhängig der staatlichen Rente, zu treffen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass den Arbeitgebern mithilfe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ein Hilfsmittel an die Seite gestellt wird, das dank einfacher Mechanismen für eine Stärkung der Bindung der Arbeitnehmer zu ihrem Betrieb sorgt. Darüber hinaus wird die Außenwirkung der Unternehmen attraktiver. Eine verbesserte betriebliche Altersversorgung sorgt für eine erleichterte Gewinnung neuer Mitarbeiter.

Die wichtigsten Änderungen

Kernstück des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist das sogenannte Sozialpartnermodell. Dieses ermöglicht es den Unternehmen die betriebliche Altersversorgung mithilfe des Tarifvertrages im Betrieb zu etablieren. Doch darüber hinaus werden andere Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung modernisiert und auch verbessert. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird es einen steuerlichen Förderrahmen von ganzen 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungsbeiträge geben. Bei Angestellten deren monatliches Einkommen die Grenze von 2200 Euro nicht übersteigt, wird ein gezielter Förderbeitrag für die betriebliche Altersversorgung gezahlt. Die Ersparnisse des Arbeitgebers im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge muss er in Entgelt umgewandelt zu 15% an den Arbeitnehmer abtreten. Eine Abfindung kann ohne zusätzliche Besteuerung für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Im Rahmen der Grundsicherung gilt ein überarbeiteter Freibetrag für die Altersvorsorge. Außerdem wird bei der Riester Rente die Grundzulage erhöht.

Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mehr Sicherheit für Arbeitnehmer
Den Deutschen geht es gut und das lässt sich auch statistisch belegen. Die Lebenserwartung der Deutschen steigt unaufhaltsam. Dies hat allerdings nicht nur Vorteile. Schließlich steigt mit der Lebenserwartung auch der Bedarf an Altersvorsorge. Daraus resultieren Probleme wie Altersarmut und sinkende gesetzliche Rentenansprüche. Der Arbeitnehmer muss sich Alternativen zur staatlichen Absicherung suchen und findet eine solche in der betrieblichen Altersvorsorge. So gesehen bietet eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge durch das Betriebsrentenstärkungesetz mehr Sicherheit für den Arbeitnehmer. Unabhängig von gesetzlichen Rentenansprüchen, erlangt er einen Anspruch auf eine Betriebsrente. So kann er aktiv Einfluss auf seine finanzielle Zukunft nehmen und muss sich vor dem Rentenalter nicht fürchten.


Mehr Mitarbeiterbindung und –gewinnung für den Arbeitgeber
Der gegenwärtige Arbeitsmarkt ist stark umkämpft. Hierbei sind allerdings nicht nur Arbeitssuchende bemüht eine passende Arbeitsstelle zu finden. Der Kampf der Betriebe um qualifizierte Arbeitskräfte ist nicht minder kompliziert. Gelingt es einem Arbeitgeber erst einmal eine passende Arbeitskraft zu finden, ist es in seinem Anliegen, diesen Mitarbeiter auch zukünftig in seinem Betrieb zu behalten. Mithilfe einer gestärkten betrieblichen Altersvorsorge wird ein Unternehmen attraktiv für neue Mitarbeiter und schafft eine Bindung zu den gegenwärtigen Arbeitnehmern.

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