Mit vermögenswirksamen Leistungen können Sie Zuschüsse vom Staat und vom Arbeitgeber kassieren

Vermögenswirksame Leistungen sind für viele Sparer einer der wichtigsten Bausteine, wenn es darum geht, ein eigenes Vermögen aufzubauen. Das Gute dabei ist: Der Staat greift Ihnen hier tatkräftig unter die Arme und – je nach Tarifvertrag der Branche in der Sie arbeiten – auch Ihr Arbeitgeber. Vermögenswirksame Leistungen kommen mit dem monatlichen Gehalt zur Auszahlung, werden allerdings nicht auf Ihr Gehaltskonto gezahlt. Sie können diese vermögenswirksamen Leistungen (VL) nur abrufen, wenn Sie dazu eine VL-fähige Sparlösung abgeschlossen haben. Dann zahlt Ihr Arbeitgeber den monatlichen Betrag direkt auf diesen Sparvertrag. Das Beste daran: Es gibt eine Vielzahl von Sparlösungen, die VL fähig sind. So haben Sie eine breite Auswahl an Möglichkeiten, die Sie zur Schaffung kurzfristiger Vermögenswerte oder sogar zur Gestaltung Ihrer Altersvorsorge nutzen können.

Das können Sie in Sachen vermögenswirksame Leistungen erwarten

Den Anteil der VL, der nicht vom Arbeitgeber getragen wird, können Sie aus Ihrem eigenen Gehalt tragen. Damit investieren Sie einen Teil Ihres Einkommens von vorn herein sinnvoll – und ein zusätzlicher Zuschuss vom Arbeitgeber und, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, auch vom Staat ist ebenfalls drin. Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben Richter, Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Auszubildende. Ihre Vorteile dabei:

  • Sie bauen mit Ihrem Gehalt gezielt Vermögen auf.
  • Der Staat zahlt bis zu 20 % Ihrer eigenen Sparleistung hinzu.
  • Sie können von der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie profitieren.

Weitere Details zu vermögenswirksamen Leistungen

Diese Fördermöglichkeiten werden hier geboten

Auf den ersten Blick erscheint die Materie kompliziert – wie die meisten öffentlichen Förderungen. Doch der Schein trügt. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine der staatlichen Fördermöglichkeiten erfüllen, stellen Sie einen Antrag und die Förderung kommt Ihnen schnell und effektiv zu gute bzw. erhöht Ihr Sparguthaben und damit Ihr angesammeltes Vermögen. Als Förderungen kommen dabei in Betracht:

  • Vermögenswirksame Leistungen: je nach Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag bis zu 480 Euro VL vom Arbeitgeber
  • 9 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 Euro pro Jahr: vom Finanzamt auf die VL
  • 20 % jährliche Förderung auf Beteiligungssparen (VL-Aktiensparen auf max. 400 Euro pro Jahr) im Rahmen der VL
  • 8,8 % Wohnungsbauprämie: vom Finanzamt auf die förderfähige jährliche Sparleistung (512 Euro Ledige / 1024 Euro Verheiratete im Bausparen)

Dabei kommen die folgenden Anlagelösungen in Frage:

  • Banksparplan
  • Bausparvertrag oder dessen Tilgung
  • betriebliche Altersversorgung
  • Aktienfondssparplan (VL-spezifische Fonds)
  • kapitalbildende Lebensversicherung

Wir stehen Ihnen gern bei allen Fragen rund um das Thema zur Verfügung

Sie möchten Ihre eigene Situation einmal in Ruhe durchleuchten lassen und dabei prüfen, ob vermögenswirksame Leistungen nicht auch für Sie ein interessanter Baustein in Sachen Vermögensbildung sein könnten? Dann sind Sie hier genau richtig. Denn unsere Experten der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Euskirchen beraten Sie gern zu allen Themen und Produkten rund um den Bereich der vermögenswirksamen Leistungen. Die Auswahl ist riesig – im Endeffekt ist für jeden Sparer das Produkt dabei, dass seinen Anforderungen, Ideen und Wünschen weitgehend entspricht. Machen Sie die Probe und sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern.

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