
AXA Claus Decker oHG in Euskirchen Diensthaftpflichtversicherung

Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst tragen Sie für Ihre berufliche Tätigkeit die volle Verantwortung. Sobald jedoch Fehler entstehen, die einen Schaden gegenüber Dritten verursachen, haften Sie unter Umständen sogar mit Ihrem Privatvermögen! Die Diensthaftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Euskirchen, ist die optimale Ergänzung für Ihre private Haftpflichtversicherung. Schützen Sie sich gegenüber einem Regress auch im öffentlichen Dienst und unterschätzen Sie niemals die finanziellen Folgen Ihrer Haftung. Grundsätzlich ist eine Diensthaftpflichtversicherung allen Bediensteten im öffentlichen Dienst zu empfehlen. Besonders Berufe mit einer erhöhten Verantwortung – wie Polizisten und Lehrer - müssen die persönliche Haftung ernst nehmen.
Grundsätzlich sind alle Branchen und Berufszweige im öffentlichen Dienst betroffen. Insbesondere Berufe mit einer sehr hohen Verantwortung sind besonders gefährdet, wie:
Dieser kleine Auszug ist nur beispielhaft, weil als Beamter niemand vor einem Fehler mit finanzieller Haftung sicher ist. Im privaten Bereich sorgen Sie mit der privaten Haftpflichtversicherung für Schutz. Im öffentlichen Dienst ist die Diensthaftpflichtversicherung unentbehrlich. Ohne diese Maßnahme zur Vorsorge, welche Ihnen die AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Euskirchen anbietet, bleiben Sie auf den Forderungen und Kosten gegenüber Dritten und Ihres Dienstherren sitzen.
Informieren Sie sich unverbindlich und zügig über unser Leistungsspektrum und nutzen Sie die Diensthaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst als wichtige Vorsorgemaßnahme!
Ein Polizist sichert eine Unfallstelle nicht ordnungsgemäß ab und ein weiteres Fahrzeug kracht in die Unfallstelle. Zum Glück gibt es keine weiteren Verletzten, aber es entsteht ein hoher finanzieller Schaden. In einer Schule verliert der Lehrer den kompletten Schlüsselbund. Es müssen als Vorsichtsmaßnahme sämtliche Schlösser ausgetauscht werden. Hierbei nimmt der Dienstherr den Lehrer in Regress. Beim Bauamt erstellt der Beamte eine rechtswidrige Baugenehmigung. Leider stellt sich der Fehler erst später heraus, als der Kunde bereits mit den Baumaßnahmen begonnen hat. Zurecht entstehen Forderungen Dritter und ohne eine Diensthaftpflichtversicherung zahlt der Beamte den Abriss und weitere Kosten selbst. Diese Liste lässt sich endlos weiterführen und zeigt eindrucksvoll auf, dass auch Sie als Beamter – egal in welcher Berufsgruppe – nicht vor den finanziellen Folgen eines Fehler gewappnet sind.
Nehmen Sie Kontakt zur AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Euskirchen auf und schließen Sie die wertvolle Diensthaftpflichtversicherung ab!