Die Technik schreitet stetig voran – unaufhaltsam, jeden Tag! Eine der neuen technischen Errungenschaften ist die Drohne. Während diese in der Vergangenheit lediglich beim Militär für unbemannte Flüge eingesetzt wurde, steht Sie nunmehr jedermann zur Verfügung. Allein im Jahr 2017 wurden rund 600.000 Drohnen für den privaten und gewerblichen Einsatz verkauft. Dies stellt natürlich ein erhebliches Risiko dar. Je mehr Drohnen gestartet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer eintretenden Kollision und einem damit verbundenen Absturz oder anderen Unfällen.
Somit war die einzig richtige Entscheidung, Neuregelungen für den Gebrauch von Drohnen zu erlassen, welche sich wie folgt auswirken:
- Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden.
- Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
- Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
- Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde.
- Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen
Die Behörden haben ebenfalls die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne veranlasst. Aus diesem Grund bietet Ihnen die AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Euskirchen Ihnen eine Drohnenversicherung an. Diese können Sie entweder als Einzelpolice vereinbaren oder als Zusatzbaustein in die BOXFlex Privathaftpflichtversicherung integrieren – Sie haben die Wahl!