Beitragsfreier Schutz bei Abmeldung oder Saisonende
Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz.
