
AXA Claus Decker oHG in Euskirchen Dienstunfähigkeitsversicherung

Vor Krankheiten oder Unfällen kann Sie niemand schützen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Euskirchen können Sie jedoch vorsorgen, dass Krankheiten oder Unfälle nicht Ihre Existenz bedrohen, sollten Sie dienstunfähig werden. Sie stehen am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn im öffentlichen Dienst? Dann liegt vor Ihnen eine Zukunft mit einem sicheren Arbeitsplatz, mit vielen Vorteilen - beispielsweise bei Leistungen der Krankenversicherung - und sie erhalten eine Pension, die das durchschnittliche Rentenniveau übersteigt. Um Ihre Zukunft brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Bis dahin dauert es aber wahrscheinlich noch ein paar Jahre.
Als Beamter auf Probe oder Widerruf werden Sie bei Dienstunfähigkeit, ohne Ansprüche, also mittellos, aus dem Dienst entlassen. Leistungen von Ihrem Dienstherrn erhalten Sie nur, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Unfall während des Dienstes zurückgeht. Als junger Beamter haben Sie erst nach fünf Dienstjahren Anspruch auf eine Mindestversorgung, werden Sie durch Krankheit oder Unfall dienstunfähig. Der Traum vom sicheren Arbeitsplatz mit sicherem Einkommen kann schnell zum Albtraum Hartz 4 werden. Zu den finanziellen Sorgen und den Zukunftsängsten kommen die daraus resultierenden psychischen Belastungen hinzu.
Sie können vom Beginn Ihrer Laufbahn an vorsorgen – mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Euskirchen.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung von AXA sind Sie als Beamter auf Probe, Widerruf und in den ersten fünf Dienstjahren umfassend abgesichert.
Ist der Antragsteller unter 40 Jahre, können:
versichert werden.
Nach Ihrer fünfjährigen Wartezeit erhalten Sie bei frühzeitiger Pensionierung aufgrund von Dienstunfähigkeit ein Ruhegeld in Höhe von etwa 35 % Ihres letzten Gehalts, mindestens € 1.400. Nach 40 Dienstjahren können Sie maximal ca. 72 % des letzten Gehalts als Ruhegeld beziehen. Möchten Sie Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand beibehalten, sollten Sie allerdings über mindestens 75 % Ihrer letzten Einkünfte verfügen. Finanzielle Lücken entstehen Ihnen bei vorzeitiger Pensionierung ohne Dienstunfähigkeitsversicherung unabhängig, ob Sie junger Beamter sind oder Ihre Dienstzeit in naher Zukunft endet.
Denn Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit. Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr leisten können. Sie können aber durchaus noch berufsfähig sein. Die Dienstunfähigkeitsversicherung von AXA zahlt auch dann Ruhegeld, wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch einen anderen Beruf ausüben könnten.
Möchten Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich beraten werden? Unsere Mitarbeiter der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Euskirchen beantworten Ihnen gern alle Fragen zum Thema Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit.