Verdopplung des Zuschusses Ihrer Krankenkasse
75% Erstattung Ihrer Zahnarztrechnung
Bis zu 90% Erstattung Ihrer Zahnarztrechnung
Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die ein meist schraubenförmiges oder zylindrisches Design hat und in den Kieferknochen eingepflanzt wird.
Ein Inlay ist ein passgenaues Werkstück, das in den Zahn eingeklebt wird – in der Regel um Kariesfolgen zu behandeln und den dadurch entstandenen Zahndefekt zu rekonstruieren.
Ein schönes Lächeln sollte nicht unbezahlbar sein. Mit der Zahnzusatzversicherung von AXA schützen Sie sich vor unerwarteten Kosten bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz und bei der Prophylaxe. Reduzieren Sie Ihren Eigenanteil deutlich und die Zahnvorsorge bleibt für Sie bezahlbar.
Verdopplung des Festzuschusses Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
75%
vom Rechnungsbetrag
85-90%
vom Rechnungsbetrag
Hierunter fallen Maßnahmen, wie Kronen, Brücken und Prothesen, um die Funktionstüchtigkeit der Zähne zu gewährleisten. Die GKV zahlt für Zahnersatz sogenannte "Festzuschüsse" – also feste Beträge abhängig vom Befund. Die Höhe des Festzuschusses entspricht dabei etwa 50 Prozent der Kosten der sogenannten Regelversorgung – also der "zweckmäßigen" Lösung. Wenn Sie regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen und Ihr Bonusheft führen, erhöht sich Ihr Festzuschuss auf 60 bzw. 65 Prozent der Regelversorgung. Für die entstehenden Restkosten müssen Sie selbst aufkommen.
Entscheiden Sie sich für eine höherwertige Versorgung – z. B. vollverblendete Kronen, Implantate oder Inlays – erstatten wir Ihnen zusammen mit der GKV bis zu 90 Prozent der Kosten. Der jeweilige Prozentsatz ist abhängig davon, für welche AXA Zahnversicherung Sie sich entscheiden.
keine Leistung
75%
vom Rechnungsbetrag
85-90%
vom Rechnungsbetrag
Ein Inlay ist ein passgenaues Werkstück, das in den Zahn eingeklebt wird – in der Regel um Kariesfolgen zu behandeln und den dadurch entstandenen Zahndefekt zu rekonstruieren.
keine Leistung
75%
vom Rechnungsbetrag
100%
vom Rechnungsbetrag
Unter Zahnbehandlung versteht man die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung aller Erkrankungen im Zahnbereich, Mundbereich und Kieferbereich.
keine Leistung
75%
vom Rechnungsbetrag max.
100 €/Jahr
100%
vom Rechnungsbetrag max.
120 €/Jahr
Bei Zahnstein, Plaque und Verfärbungen hilft die professionelle Zahnreinigung als Vorsorgemaßnahme gegen Zahnfleischprobleme. Die gesetzlichen Kassen übernehmen meist nicht die Kosten von ca. 80 € pro Sitzung.
keine Fragen
drei Fragen
drei Fragen
Bei unserem DENT Komfort und DENT Premium Tarif haben wir drei Fragen zu dem Zustand Ihrer Zähne:
keine Wartezeit
6 Monate ab Versicherungsbeginn
6 Monate ab Versicherungsbeginn
Wartezeiten beschreiben den Zeitraum, den Sie warten müssen, bis Sie die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen können.
1. Jahr max. 300 €
1.– 2. Jahr max. 600 €
1.– 3. Jahr max. 900 €
1.– 4. Jahr max. 1.200 €
1. Jahr max. 800 €
1.– 2. Jahr max. 1.800 €
1.– 3. Jahr max. 2.800 €
1.– 4. Jahr max. 3.800 €
1. Jahr max. 1.000 €
1.– 2. Jahr max. 2.000 €
1.– 3. Jahr max. 3.000 €
1.– 4. Jahr max. 4.500 €
Nach Vertragsabschluss begrenzen die meisten Zahntarife Ihre Leistungen auf bestimmte Höchstbeträge. Das nennt man Zahnstaffel. Die Höchstgrenzen gelten in den ersten 4 Jahren.
Die aufgeführten Erstattungen gelten jeweils inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ja, mit DENT Premium und DENT Komfort sichern Sie sich umfangreiche Kostenerstattungen für Implantate und Inlays/Onlays.
Ja, wenn sie für die letzten fünf Jahre die jährliche Teilnahme an zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen durch den Zahnarzt nachweisen, z. B. durch ein Bonusheft oder eine formlose Bescheinigung, dann belohnt sie DENT Premium mit höheren Erstattungen – 90% statt 85%.
Um Ihre AXA Rechnung einzureichen und eine Kostenerstattung zu erhalten, müssen Sie nur in unser
My AXA Kundenportal.
Dort können Sie Ihre Rechnung einreichen und wir erstatten die Kosten für die Behandlung.
Alternativ können Sie die Rechnung ganz einfach per Post zu uns schicken:
AXA Krankenversicherung
AG Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Kunstofffüllungen werden i. d. R. nicht von der GKV übernommen. Allenfalls die Kosten für eine Amalgamfüllung. Auch bei der Parodontose- oder Wurzelbehandlung gibt es Fälle, in denen die GKV keine Leistung übernimmt und der Zahnarzt eine Privat-Rechnung aufstellt. So erstattet die GKV z. B. bei der Parodontose-Behandlung erst ab einer Zahntaschentiefe von 3,5 mm, obwohl eine Behandlung schon vorher sinnvoll ist. Mit den Zahnzusatztarifen von AXA können Sie sich gegen hohe Eigenbeteiligung schützen.
Ja, bei Kindern unter 18 Jahren insbesondere dann, wenn die Kasse nicht leistet. Denn die GKV übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern nur dann, wenn der Befund einen hohen Schweregrad aufweist. Die Mitarbeiter unserer kostenlosen Angebots-Hotline 0800 3203205 beraten Sie gern.
Die Zahnzusatzversicherungen von AXA haben eine Zahnstaffel, die die Erstattung gegenüber dem Kunden in den ersten vier Jahren begrenzt. Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Behandlungen.
Ab dem fünften Jahr gibt es keine jährliche Begrenzung mehr.
Für DENT Premium und DENT Komfort beträgt die Wartezeit 6 Monate. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit. Der Tarif DENT hat keine Wartezeiten.
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