Für Unternehmerinnen und Unternehmer aller Branchen gelten die allgemeinen Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist insbesondere normiert, dass jede Person für Schäden, die sie anderen Menschen zufügt, mit ihrem gesamten Vermögen haften muss. Je nach Art und Umfang des Schadens können hier schnell Forderungen in siebenstelliger Höhe auf Sie zukommen. Eine Berufshaftpflichtversicherung leistet in derartigen Fällen umfassend.
Das Risiko ist gerade in bestimmten Branchen deutlich erhöht. Einige Beispiele:
- Sie sind Rechtsanwältin und beraten einen Mandanten im Zivilverfahren. Durch einen Fehler Ihrerseits hat der Mandant keine Möglichkeit mehr, seinen Anspruch in Höhe von 100.000 Euro durchzusetzen. Die Rechtslage war eindeutig, sodass die Gegenseite in jedem Fall zahlungspflichtig gewesen wäre. Der Mandant kann nun Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro fordern
- Sie arbeiten als freiberuflicher Architekt mit drei Mitarbeitern. Einer Ihrer Beschäftigten macht bei der Planung eines Neubaus einen Fehler. Im Laufe der Bauphase kommt es zu einem teilweisen Rückbau – es entstehen Kosten in Höhe von 180.000 Euro. Als Betriebsinhaber haften Sie auch für Ihre Mitarbeiter – und damit für die gesamte Forderung der Gegenseite
Aufgrund des erhöhten Risikos ist es beispielsweise für Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Da aber auch alle anderen Berufsgruppen ein entsprechendes Risiko tragen, ist die Police für sie mindestens genauso sinnvoll.