Die private Krankenversicherung steht nur bestimmten Berufs- und Personengruppen offen. Beitreten können dabei:
- Angestellte, die ein Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beziehen
- Beamtinnen und Beamte, Richter sowie Soldaten nach dem aktiven Dienst (Anspruch auf Beihilfe)
- Studierende während der Dauer des Studiums
- Selbstständige und Unternehmer, insbesondere aber auch Freiberufler
Mit dem Abschluss der privaten Krankenversicherung ist auch die private Pflege-Pflichtversicherung verbunden. Entsprechendes gilt für die gesetzliche Krankenkasse. Versichern Sie sich also gesetzlich gegen Krankheit, so sind Sie automatisch auch gesetzlich pflegeversichert – und umgekehrt.
Der Beitrag für die private Krankenversicherung berechnet sich nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und gewählten Leistungen. Keine Rolle spielt insbesondere Ihr Einkommen. Verdienen Sie mehr oder weniger, wirkt sich dies also nicht unmittelbar auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag aus.
Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Beamte müssen sich nur maximal zur Hälfte versichern, da der Dienstherr („Arbeitgeber“) hier die sogenannte Beihilfe gewährt.