Gesetzliche Rente – und was nun?
Mehrere Rentenreformen bis 2001, das Altersvermögensergänzungsgesetz und das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von 2004 haben bewirkt, dass das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 bis auf 43 % vom Durchschnittsverdienst absinken wird. Diese Rente ist dann noch zu versteuern!
Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von € 2000,- dann eine Rente bekommen wird, die den Leistungen der Sozialhilfe entspricht. Ausbildungszeiten und Zeiten mit geringeren Löhnen sowie Lohnersatzzeiten senken die zu erwartende Rente noch ab.
Wer auch als Rentner finanziell abgesichert sein will, der muss möglichst früh beginnen, sich eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Dabei gibt es viele Wege Vorsorge zu betreiben - von der Immobilie über Aktien bis zu Versicherungen. Gegenwärtig erschwert das langwierig niedrige Zinsniveau jegliche Sparmöglichkeiten.